Seitdem das Staatsziel Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde, kämpft der Bundesverband für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und betreibt hierzu intensive Lobbyarbeit – mit Erfolg: Sieben Bundesländer ermöglichen aktuell die Tierschutz-Verbandsklage. Dies sind: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz. Saarland und Schleswig-Holstein. In Berlin steht die Einführung des Klagerechtes kurz bevor.
Zwingende Folge aus dem Staatsziel Tierschutz
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen unseres Bundesverbandes, denn der Tierschutz steht im Grundgesetz in Artikel 20a gleichberechtigt neben dem Naturschutz. Tiere gelten seitdem als besonders schützenswert. Das Klagerecht ist damit ein unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz und notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Rechtliche Schieflage
Ohne die Tierschutz-Verbandsklage können Tierschutzorganisationen Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann allein, ob sie Anklage erhebt oder die Ermittlung einstellt. Erfahrungsgemäß werden die Verfahren eingestellt. Ohne das Klagerecht besteht also eine rechtliche Schieflage. Denn Tiernutzer, wie beispielsweise Tiermäster oder Tierexperimentatoren, können durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Auf der anderen Seite kann niemand klagen, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht in vollem Umfang durchsetzen. Die Tierschutz-Verbandsklage kann diese Schieflage ausgleichen.
Derzeit nicht in Sicht: Einführung auf Bundesebene
Es konnte zwar gelingen, das Klagerecht in mittlerweile acht Bundesländern zu etablieren, doch Nordrhein-Westfalen ließ das 2013 unter rot-grün eingeführte Klagrecht Ende 2018 auslaufen. Auf Bundesebene ist die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage derzeit nicht in Sicht. Dies wäre jedoch wichtig, um bundesweit ein einheitliches Rechtsniveau zu schaffen. Die SPD hat sich in der Vergangenheit zwar zum Klagerecht bekannt, konnte sich aber in Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU bisher nicht durchsetzen. Dabei ignorieren die Konservativen die Empfehlungen ihres eigenen Expertengremiums. Denn das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ des CSU-geführten Landwirtschaftsministeriums, fordert die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ebenfalls.
Wenn es dennoch zur Einführung des Klagrerechtes aus Bundesebene kommen sollte, wird es entscheidend sein, dass es keine „Schmalspurversion“ sein wird. Wir brauchen ein vollwertiges Klagerecht (Anfechtungsklage) und umfangreiche Mitwirkungsrechte für die anerkannten Tierschutz-Organisationen. Dafür wird sich unser Verband weiterhin einsetzen.