Industrielle Tierhaltung

Anbindehaltung von Rindern: Bayern und Baden-Württemberg gegen Verbot

Foto: Sabine von Arx

Da verschlägt es dem Leser glatt die Sprache. Im April 2016 hatte der Bundesrat das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern beschlossen. Jetzt setzen sich Bayern und Baden-Württemberg gegen das Verbot zur Wehr. Rinder sollen also weiterhin lebenslang angekettet bleiben dürfen.

Dahinter steckt die Idee, den Tierhaltern diese Haltungsform so lang wie möglich aus wirtschaftlichen Gründen zu ermöglichen und auf einen freiwilligen Ausstieg aus der permanenten Fixierung zu setzen. Der Ausstieg soll durch Fördermaßnahmen begleitet werden.

Insbesondere Bundesminister Schmidt hat mit freiwilligen Vereinbarungen für einen besseren Tierschutz bisher nur Bauchlandungen eingefahren. Das Verbot der Anbindehaltung ist überfällig! Es kommt ohnehin nicht von heute auf morgen. Hier greifen zum einen immer Übergangszeiten und zum anderen können Förderprogramme wirtschaftlich überzeugende Anreize zur Umstellung des Betriebes, gerne auch auf Pflanzenproduktion, schaffen.

Link zum Wortlaut der Erklärung vom 21.01.2018: www.topagrar.com
Link zum Bundesratsbeschluss: www.bundesrat.de