Der Hund ist seit Jahrtausenden Begleiter des Menschen. Er nutzt den Freund des Menschen zu verschiedensten Zwecken, als „Wach-„, „Hüte-„, „Jagd-“ und „Polizeihund“, als Helfer behinderter Menschen und in Katastrophenfällen, einfach als Freund und Gefährte, im „Hundesport“ und in manchen Kulturen auch als Nahrung. Weil sie duldsam und robust und als „Meutehunde“ vor allem so verträglich gegenüber Artgenossen sind, werden reinrassige Beagles, aber auch Beagle-Mischlinge und Foxhounds, bevorzugt in Tierversuchen eingesetzt. 2011 wurden in Deutschland in Tierversuchen 2.474 Hunde benutzt. Gegenüber 2010 ist dies ein Rückgang um knapp 20 Prozent. Leider kann aus diesem Rückgang der in Experimenten eingesetzten Hunde von 2010 auf 2011 kein sicherer Trend abgeleitet werden. Der Rückgang ist eher zufällig; dafür spricht auch, dass 2011 wieder vermehrt Hunde im Bereich der Agrochemikalien-Testung eingesetzt wurden.
Die Hälfte der Hunde wurde in toxikologischen Untersuchungen und anderen Sicherheitsüberprüfungen eingesetzt. Bei der Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin waren es noch mal zusätzlich 40%. In der Grundlagenforschung wurden Hunde 2011 nur in Ausnahmefällen eingesetzt, ebenso zur Diagnostik von Krankheiten (7% der Hunde wurden dafür benutzt).
Während in 2010 keine Hunde für toxikologische Fragestellungen in der Landwirtschaft verwendet wurden, sind es 2011 wieder 94 Hunde (7%), die in diesen Tests zum Einsatz kamen. Hier ist nicht näher angegeben, ob es sich um chronische 12-Monats-Tests im Rahmen der Biozid-Richtlinie oder der EU-Verordnung 544/2011 über die „Durchführung der Verordnung zum Pflanzenschutzmitteln“ handelt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU eine aussagekräftige Datenerfassung zur Dokumentation der Tierversuchszahlen zwingend erforderlich ist. Die bisher gültige Versuchstier-Meldeverordnung lässt zu viel Spekulationsraum. Nebulöse Benennungen wie „andere Erkrankungen“ oder „sonstige Rechtsvorschriften“, dürfen in einer zukünftigen Versuchstierstatistik dann nicht mehr erscheinen.
Bei der 90-Tage-Toxizitätsstudie bei wiederholter oraler Verabreichung an Nicht-Nagetiere z. B. wird die Prüfsubstanz täglich über einen Zeitraum von 90 Tagen in verschiedenen Dosierungen an mehrere (zunächst gesunde) Tier-Gruppen verabreicht. Die Prüfsubstanz wird Hunden also täglich mit dem Futter oder mit einem Pillengeber bzw. über eine Magensonde verabreicht. Die Hunde werden während der laufenden Versuche auf Vergiftungssymptome hin untersucht. Zu festgelegten Zeitpunkten werden auch Blutentnahmen durchgeführt. Gestorbene Tiere werden seziert, überlebenden Tiere werden nach Abschluss des Prüfungszeitraums getötet und ebenfalls wie die bereits vorzeitig gestorbenen seziert. Die bei der Tierbeobachtung sowie bei der Sektion gefundenen Symptome und Veränderungen werden protokolliert und ausgewertet.
In der Parodontologie forschen Wissenschaftler an Therapiemöglichkeiten, um das Fortschreiten von Erkrankungen des Zahnhalteapparates zu verhindern. Hierfür werden noch immer Hunde, vor allem Beagles und Foxhounds, eingesetzt. Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Übertragbarkeit der Ergebnisse dieser Art Versuche mit Hunden äußerst fragwürdig.
Seit Jahren schon weisen Wissenschaftler darauf hin, dass der Hund in Langzeit-Toxizitätsstudien (zwei Jahres-Studien) für die Einschätzung möglicher Gefährdungen durch Pestizide keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu den zuvor glaufenen Tests mit Ratten oder Mäusen bringt und daher nicht notwendig sind. Trotzdem ist der Hund als zweite Testspezies in der aktuellen EU-Verordnung 544/2011 wieder aufgeführt worden.
Eine Untersuchung der gegenwärtigen Testvorschriften REACH, der Biozid-Richtlinie, der EU-Verordnung 544/2011 zur Pestizidrichtlinie und Novel Food-Richtlinie in Europa hat ergeben, dass die Anforderungen an die Datenerhebungen nicht immer den aktuellen Wissenschafts- und Technologiestand reflektieren. Denn mittlerweile sind mehr als 40 „Alternativmethoden“ auf OECD-Ebene anerkannt.
Die Amerikaner sind hier beispielgebend und haben mit ihrer Konzeption „Toxicity in the 21th Century“ einen wertvollen Rahmen geliefert, an dem sich die Europäer messen müssen. Der Einsatz humanspezifischer Zell- und Gewebekulturen, flankiert durch Hochdurchsatzverfahren und Computersimulationen muss forciert und ausgebaut werden. Methodenkombinationen in Form integrierter Teststrategien sollen dort, wo Lücken in der Aussagefähigkeit von Einzelmethoden bestehen, zur Lösung beitragen.
Die aktuelle europäische Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zum aktiven Beitrag zur Reduktion der Tierversuche und Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren. Der Blick auf USA zeigt, dass die EU diesem Auftrag nicht angemessen nachkommt und zudem entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen daran festhält, den Hund in Langzeitstudien einzusetzen, dies belegt die EU-Verordnung 544/2011. Dieses Verhalten ist unwissenschaftlich, zudem unethisch und darüber hinaus auch rechtsrelevant.
Ausführlicher Text zum „Hund im Tierversuch“ als PDF zum Herunterladen.