Noch haben die Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD nicht begonnen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert schon vorab: Die Politik muss in der 19. Legislaturperiode endlich einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung des Tierleids ergreifen. Die Zivilgesellschaft erwarte Handlungskonzepte für den Abbau der Tierversuche, einschneidende Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sowie Maßnahmen für den Rückgang der Tiere als Lebensmittelieferanten. Die Parteien sind gefordert, nicht nur Tierschutzeinzelmaßnahmen zu präsentieren, sondern mit durchdachten Gesamtstrategien an den Start zu gehen.
Hochburgen des Tierleids sind die Landwirtschaft und die Tierversuche. Dies dokumentieren Filme und Fotos, die in der Regel durch verdeckte Ermittlungen oder auch Whistleblower ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Hier sehen wir Tiere in Lebenssituationen, die uns zu Recht seit vielen Jahren maßlos empören, weil sie mit Tierschutz nichts gemein haben. Trotzdem steht dieses Tierleid noch immer im Einklang mit tierschutzrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise der Nutztierhaltungsverordnung oder der Tierschutzversuchstierverordnung, das ist jedenfalls ist die herrschende Rechtsauffassung. Das muss ein Ende haben.
Ohne Aufklärung geht es nicht
Die Undercover-Aufnahmen aus Tierversuchen, beispielsweise aus dem Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik in Tübingen, ausgestrahlt in „Stern TV“ am 10.September 2014 oder aus Schweinemastbetrieben wie dem der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking, ebenfalls veröffentlicht bei „Stern TV“ am 12.Juli diesen Jahres, zeigen einen Umgang mit Tieren, den die Zivilgesellschaft nicht mehr akzeptiert. In den Mastställen von Schulze Föcking wurden beispielsweise schwer erkrankte Schweine nicht ordnungsgemäß behandelt.
Tiermast: Das Grauen ist der Normalzustand
Doch weder sachkundige Mitarbeiter, noch Betriebsleitung, Bestandstierärztin, Amtsveterinäre oder Mitarbeiter des Qualitätssicherungssystems für Lebensmittel nehmen daran Anstoß. Diese Haltung zeugt davon, dass schwer verletzte Tiere, um die sich nicht gekümmert wird, zum Normalbild der konventionellen Schweinemast gehören. Mit dieser Gewohnheitskultur muss Schluss sein. Das genau müssen die Politiker des 19. Bundestags verinnerlichen und ihre Aufgabe zur Systemveränderung wahrnehmen. Wir brauchen endlich Haltungsvorgaben, die den Paragrafen 2 Tierschutzgesetz (1) umsetzen. Damit aber nicht genug: es müssen parallel dazu Wege gefördert werden, um von der tierischen auf die pflanzliche Eiweißproduktion umzustellen. Die Erzeugung von Fleisch aus Tiermuskelzellen im Labor ist zwar nicht unbedingt der Königsweg, sie könnte jedoch eine bald praxisreife Methode zur Reduktion des Tierleids sein. Was absolut nicht mehr toleriert werden darf, ist eine Tierschutzpolitik, die das aktuelle Haltungsprinzip (maximale Tierausnutzung in kürzester Zeit auf engstem Raum) weiter unterstützt.
Im Fokus: Ausstieg aus den Giftigkeitstests
Wer im Bereich der Tierversuche wissenschafts- und tierschutzpolitisch überzeugend die Zukunft gestalten möchte, braucht einen Masterplan für den Ausstieg aus dem Tierversuch entsprechend dem Abbauplan der Niederlande. Im Fokus steht, den Ausstieg aus den Giftigkeitstests so früh wie möglich zu erreichen und hierfür die noch fehlenden tierleidfreien Methoden mit Volldampf zu entwickeln. In der letzten tierrechte-Ausgabe (2/2017) haben wir über den niederländischen Abbauplan und unsere Vorstellungen für einen Masterplan ausführlich berichtet. Sehr erfreulich ist, dass die Parteien Grüne und Linke den Ausstieg aus dem Tierversuch mit konkreten Maßnahmen unterstützen wollen, das haben sie unter anderem in ihren Wahlprogrammen angekündigt. Unser Bundesverband verfolgt den Ausstieg aus dem Tierversuch und wird seine Lobbyarbeit schwerpunktmäßig darauf ausrichten. Als Tierrechtsverband werden wir auch den Ausstieg aus der Tiernutzung in der Landwirtschaft und den Umstieg auf eine pflanzliche Eiweißproduktion nach Kräften unterstützen. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene, so dass sie in allen 16 Ländern gilt, sollte in der nächsten Legislatur weiter gebahnt werden. Immerhin haben sich Grüne, Linke und SPD klar dafür ausgesprochen.
(1) § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Dr. Christiane Baumgartl-Simons