Versuchstier des Jahres 2016

Häufig gestellte Fragen zum Versuchstier des Jahres 2016

Reiskärpfling (Medaka, Oryzias latipes).

1. Warum haben Sie den Fisch zum „Versuchstier des Jahres“ gewählt?

Seit 2003 ernennt Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. das Versuchstier des Jahres. 2016 hat die Jury sich für den Fisch entscheiden. Und das aus gutem Grund: Der Fisch rangiert in der Tierversuchsstatistik nach Mäusen und Ratten an dritter Stelle. Jährlich werden fast 275.000 Fische zu Tode experimentiert – mit steigender Tendenz. Auch im langjährigen Verlauf nehmen die Zahlen zu – und dies, obwohl es mittlerweile im Bereich der Umwelttoxikologie ein anerkanntes Verfahren ohne ausgewachsene Fische gibt. Doch der Fisch ist keine „Reflexmaschine“. Er leidet unter Schmerzen, Stress und Angst. Deswegen haben Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner den Fisch zum Versuchstier des Jahres 2016 ernannt. Das Versuchstier dokumentiert die Qualen der Tiere im Experiment, informiert über tierversuchsfreie Methoden und verfolgt die zügige Abschaffung der Tierversuche.

2. In welchen Tests werden die meisten Fische eingesetzt?

Die Fische leiden hauptsächlich in der Grundlagenforschung, die sich mit humanmedizinischen Fragestellungen beschäftigt. Die Forschung nutzt Fische zudem, um Verfahren zur Manipulation des Genoms zu erforschen. Für Untersuchungen mit dem Ziel einer erfolgreichen genetischen Manipulation waren 2014 84 Prozent der genehmigten Versuche an Zebrabärblingen vorgesehen. Diese Fischart wird u.a. genetisch verändert, um etwas über menschliche Erkrankungen herauszufinden (z. B. Entwicklung des Herzens und der Blutgefäße, der Knochenregeneration oder des Immunsystems). Bei den anderen Fischarten, wie Dorsch, Buntbarsch, Flussbarsch, Karpfen und Forelle, spielt ebenfalls vor allem die Grundlagenforschung eine Rolle (knapp 50 Prozent), aber auch Untersuchungen zur Umwelttoxikologie (20 Prozent), zur Erhaltung der Art (21 Prozent) zur Zucht, zur Haltung sowie zur Wiederansiedlung oder Wanderung.

3. Welche Arten von Fischen werden eingesetzt?

Die in Tierversuchen verwendeten Fischarten sind vor allem der Zebrabärbling, aber auch Arten wie der Zebrafisch, der Reiskärpfling oder Medaka, Forellen, Goldfische, Dorsche, Flussbarsche, Aale, Sprotten und Prachtgrundkärpflinge.

4. Bei welchen Tests leiden die Tiere am meisten?

Grundsätzlich kann man sagen, dass Fische leiden. Es gibt verschiedene Studien, die dies belegen. Ein aktuelles Gutachten der „Eidgenössische Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich“ kommt zu dem Ergebnis, dass sich Fische nicht so sehr von Säugetieren unterscheiden. Auch wenn sie es nicht deutlich zeigen können: Fische leiden unter Schmerzen und unter Stress. Aber – anders als bei Säugetieren – können Fische ihren Schmerz jedoch nicht artikulieren.
Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass beispielsweise Zebrafische, die in Diabetes-Versuchen eingesetzt werden, Schmerzen empfinden. Ihnen wird zunächst mit einer giftigen Lösung die Bauchspeicheldrüse zerstört, um künstlich einen Diabetes zu erzeugen. Dann wird ihnen die Rückenflosse amputiert, um ihre Regenerationsfähigkeit zu testen. Bedingt durch den künstlich erzuegten Diabetes leiden die Zebrafische zudem unter Diabetes-bedingten Netzhauterkrankungen des Auges (Retinopathien) und Nierenerkrankungen (Nephropathien). Das gleiche gilt für fluoreszierende Zebrafische zur Erforschung von Diabetes-bedingten Gefäßschäden oder Herzmuskelerkrankungen.

Sehr qualvoll sind höchstwahrscheinlich auch die Versuche mit Zebrabärblingen zur Regenerationsfähigkeit, wenn ihnen mit Kupferfäden die Herzen verletzt werden oder sie in Hitzeschockexperimenten wechselnden Temperaturen ausgesetzt werden.

Auch im Bereich der Giftigkeitsprüfungen leiden die Fische, wenn sie durch die Exposition einer Prüfsubstanz z.B. ersticken müssen oder auf eine andere Art und Weise sterben müssen.

Verfahren, die ohne ausgewachsene Fische auskommen wie der Fischembryo-Toxizitätstest, der kurzfristige Giftigkeitstest am Embryo oder der Early Life Stage-Test mit Fischlarven tragen dazu bei, die Leiden der Fische zu reduzieren, da vermutet wird, dass frühe Entwicklungsstadien wahrscheinlich keine oder weniger Schmerzen, Leiden, Stress oder nachhaltige Schäden erleiden.

Mit ihrem Leben bezahlen den Tiere in jeden Fall, denn sie werden fast immer nach Ablauf der Versuche getötet.

5. Für welche dieser Tests gibt es bereits tierversuchsfreie Verfahren?

Anstelle von genetisch veränderten Tiermodellen können heute auch humane Krankheitsmodelle in der Petrischale (in-vitro) erzeugt werden. Es gibt mittlerweile unzählige dieser in-vitro-Modelle für die Organe Herz, Lunge, Darm, Leber und Nieren. Weitere Modelle eignen sich für die Untersuchung der Blutbildung, der Gefäße, des Hormonhaushaltes, des Skeletts und des Nervensystems. Hinzu kommen Knorpelerkrankungsmodelle, Hauterkrankungsmodelle und Modelle der verschiedensten Infektions- und Krebserkrankungen.

Im Bereich der Giftigkeitsprüfung gibt es mittlerweile mehrere Verfahren, die ohne ausgewachsene Fische auskommen: Dies sind der Fischembryo-Toxizitätstest (FET) (OECD Testrichtlinie 236), der kurzfristige Giftigkeitstest am Embryo und an Dottersackstadien (OECD 212), der Early Life Stage-Test mit Fischlarven (OECD 210) und der sogenannte „Fischeitest“ (DIN 2001), bei dem in der Abwasseruntersuchung anstelle ausgewachsener Fische die frisch befruchteten Eier des Zebrabärblings (Danio rerio) eingesetzt werden. Diese Methoden bergen jedoch ein moralisches Dilemma: Unter tierethischen Gesichtspunkten sind sie nicht wirklich tierversuchsfrei, weil hier teilweise noch immer lebende Tiere eingesetzt werden. Dennoch tragen sie zur Leidensreduzierung bei, da man davon ausgeht, dass frühe Entwicklungsstadien wahrscheinlich keine oder weniger Schmerzen erleiden als ausgewachsene Fische.

Verschiedene Wissenschaftlerteams haben in den letzten Jahrzehnten versucht, den akuten Fischtest (OECD 203) durch Fischzelllinien zu ersetzen. Ein neues Verfahren ist z.B. das des Schweizer Wasserforschungsinstituts EAWAG, das auf Basis von Kiemenzellen arbeitet. Neben der Kiemenzelllinie nutzen die Schweizer Wissenschaftler auch Leberzellen und Darmzellen der Regenbogenforelle. Weitere Verfahren auf Basis von Zelllinien basieren beispielsweise auf Epithelzellen der Elritze, dem Keimdrüsengewebe der Regenbogenforelle oder dem Bindegewebe des Goldfisches. Leider sind diese Verfahren jedoch noch nicht behördlich anerkannt.

8. Warum werden die Tierversuche immer noch gemacht, obwohl es tierversuchsfreie Verfahren gibt?

Es stehen zwar Methoden ohne ausgewachsene Fische zur Verfügung, die praxistauglich und behördlich anerkannt sind, ihre Anwendung ist in den Prüfbestimmungen jedoch nicht verbindlich festgeschrieben. Ein gutes Beispiel ist der Fischembryotest: Er ist zwar seit 2013 zwar eine anerkannte Alternativmethode zu Versuchen mit ausgewachsenen Fischen. Doch für akute Toxizitätstests ist der Embryotest nur als Alternative und nicht als Ersatz anerkannt. Deswegen führen viele Hersteller weiterhin Tests an ausgewachsenen Fischen durch, wie u.a. den 5-Tage Toxizitätstest an Fischen, die verlängerte Giftigkeitsstudie am Fisch, den 28-tägigen Jungfischwachstumstest nach OECD Testrichtlinie 215) oder den Sexualorgan-Entwicklungstest. Problematisch ist es auch, wenn deutsche Hersteller ihre Produkte in den USA vermarkten wollen. Dann führen sie nicht selten den Fischtest auf der Grundlage der Anforderungen der US-amerikanischen Umweltbehörde (EPA) durch.

9. Wie kann es sein, dass bestehende tierversuchsfreie Verfahren nicht angewendet werden?

Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber den Einsatz der tierversuchsfreien Methode vor dem Tierversuch. Das erfolgt aber in der Praxis nicht zuverlässig, hier wird der Tierversuch trotz bestehender tierversuchsfreier Methode durchgeführt.

Fall 1: Die tierversuchsfreie Methode ist validiert und steht in der Prüfvorschrift. Da aber auch der Tierversuch aus der Prüfvorschrift nicht gestrichen wurde, wird dieser nach wie vor angewendet. Unsere Forderung lautet: Sofortige Streichung des Tierversuchs aus den Prüfvorschriften, sobald das tierversuchsfreie Verfahren aufgenommen wurde.

Fall 2: Das tierversuchsfreie Verfahren wurde erfolgreich validiert. Es wurde aber noch nicht in die Prüfvorschriften aufgenommen. Dieser Prozess kann sich über viele Jahre hinziehen.

Unsere Forderung lautet: Sobald die Validierung abgeschlossen ist, muss die Methode innerhalb des Folgejahres in die Prüfvorschrift aufgenommen und der entsprechende Tierversuch daraus gestrichen werden.

Fall 3: Es gibt ein tierversuchsfreies Verfahren. Dieses befindet sich in einer langjährigen Validierungsphase. In dieser Zeit wird der Tierversuch durchgeführt. Unserer Forderung lautet: Drastische Verkürzung der Validierungsphasen durch optimale Ausstattung der mit der Validierung befassten Einrichtungen.

10. Welche Vorteile haben die tierversuchsfreien Verfahren?

Allgemein gilt: Die tierversuchsfreien Verfahren sind – wo nötig – humanspezifisch, häufig schneller und zuverlässiger als das Tierexperiment. Vor allem aber sind die Methoden mit Zelllinien in Kombination mit Computersimulationen z.B. ethisch sauber.

Beispiel Fischembryotest: (oben hast Du noch gesagt, dass der Fischembryotest ein moralisches Dilemma birgt, weil es sich immer noch um ein lebendes Tier handelt, also ein Tierversuch stattfindet)
Derzeit läuft eine Gutachtenbewertung im Auftrag der EU-Chemikalienagentur. Bisherige Abgleiche von mehr als 300 Substanzen gegen den Fischtest (OECD 203) haben gezeigt, dass die Ergebnisse zu 95 Prozent übereinstimmten. Die Industrie – auch in den USA – ist am Fischembryotest interessiert und nutzt ihn in der Routineprüfung. Der Test ist weitaus kostengünstiger als der konventionelle Fischtest.

Beispiel Toxikologie:
Das tierleidfreie Verfahren des Schweizer Wasserforschungsinstituts EAWAG auf Basis von Kiemenzellen eignet sich hervorragend als Anzeiger für Chemikalien im Wasser. Schädigungen lassen sich durch Messungen der Vitalfunktionen dokumentieren, beispielsweise die Beeinträchtigung der Sauerstoffversorgung der Kiemenzellen. Die Auswertung der Messungen lässt eine Beurteilung der Sterblichkeitsrate der Fischzellen zu. Der Test ist jedoch noch nicht behördlich anerkannt.

Beispiel Grundlagenforschung:
Internationale Forschergruppen arbeiten an Organ- bzw. Human-on-a-Chip-Technologien. Dabei werden die wichtigsten menschlichen Organe auf einem bankkartengroßen Chip abgebildet. Zur Konstruktion des Mini-Organismus werden die Organe häufig in Form kleinster Funktionseinheiten, den sogenannten Organoiden, auf den Chip aufgebracht. Wenn die Technologie ausgereift ist, haben die Organsysteme das Potenzial, viele Tierversuche auch in der Grundlagenforschung zu beenden, denn neben gesunden lassen sich auch kranke organähnlichen Systeme auf der Basis des Zellmaterials von Patienten auf diese Chips aufbringen und der Krankheitsmechanismen sowie Behandlungsmöglichkeiten untersuchen.

11. Wie lange dauert die Validierung und Anerkennung von tierversuchsfreien Verfahren?

So ein Verfahren dauert je nach Fall derzeit rund 6 bis 15 Jahre.

12. Warum dauert das so extrem lang?

Die Verfahren dauern deshalb so lange, weil die verfahren häufig noch einmal überarbeitet und verbessert werden müssen. die Prozesse mangelhaft aufeinander abgestimmt sind (So ein Quatsch!!! Die dauern so lange, weil sich die Verfahren in der Form nicht brauchbar sind, z.B. in anderen Labors nicht reproduzierbar oder nur in einem Lösungsmittel oder die gewünschte Fragestellung kann am Ende doch nicht so beantwortet werden! Dann entwickeln sie abgestufte Testverfahren oder Testkombinationen). zudem sind die mit der Validierung befassten Einrichtungen finanziell und personell unzureichend ausgestattet. Außerdem gibt es keine rechtsverbindlichen Rahmenbedingungen, die u.a. die maximale Dauer einer Validierung festlegen.

13. Wie werden die Fische in den Labors gehalten?

In Labors werden Fische meist stark standardisiert in kleinen unstrukturierten Aquarien gehalten. Wenn befruchtete Eier gewonnen werden sollen, wird dafür gesorgt, dass es keine Pflanzen gibt, an die die Tiere ihre Eier kleben könnten. So wird ihnen auch die Versteckmöglichkeit genommen. Sowohl ein Überbesatz als auch eine zu kleine Fischgruppenhaltung kann das Wohlbefinden beeinträchtigen. Fische bilden im Normalfall sogenannte Schulen bzw. Schwärme aus. Eine Einzelhaltung oder eine Haltung in zu kleinen Gruppen kann zu Stress führen.

15. Kann man diese Haltung als artgerecht bezeichnen?

Die Laborhaltung in sogenannten „Tanks“ kann man nicht als artgerecht bezeichnen.

16. Was muss sich ändern, damit die Versuche mit Fischen beendet werden?

  • Es muss viel umfassender und intensiver an neuen tierversuchsfreien Methoden geforscht werden wie beispielsweise an humanen Krankheitsmodelle oder an Tests auf Basis von Fischzellen. Dafür muss ein entsprechender Forschungs-Etat zur Verfügung gestellt werden.
  • Es braucht einen gesamteuropäischen Forschungsschwerpunkt für tierversuchsfreie Verfahren mit der entsprechenden Finanzierung.
  • Die Forschungsgelder müssen vom Entwicklungsbeginn bis zur Aufnahme der Methoden in die Prüfvorschriften zur Verfügung stehen. Es muss verhindert werden, dass gute, leistungsfähige tierleidfreie Methoden einmal gefördert werden und dann in Vergessenheit geraten.
  • Tierversuche müssen sofort aus den Prüfvorschriften gestrichen werden, sobald ein tierversuchs-freies Verfahren aufgenommen wurde.
  • Es muss eine Verpflichtung bestehen, die neuen tierversuchsfreien Methoden anzuwenden, wenn sie sich bewährt haben.
  • Die Anerkennungszeit der neuen Verfahren auf EU-Ebene muss drastisch verkürzt werden.
  • Wenn einzelne Methoden als Ersatz zum Tierversuch nicht ausreichen, muss es möglich sein, sogenannte integrierte Teststrategien, also eine abgestufte Kombination verschiedener Verfahren, anerkennen zu lassen, wenn die zusätzlichen Verfahren bereits entwickelt worden sind.
  • Wir brauchen ein Verbot von Patentierungen auf Tiere und den Schutz der genetischen Integrität
  • Es müssen mehr Wissenschaftler hier ihr Know-how einbringen. Deshalb fordern wir die flächendeckende Einrichtung von Lehrstühlen für tierversuchsfreie Methoden und die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern

17. Was tun Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, um die Abschaffung der Tierversuche zu erreichen?

  1. Wir klären die Öffentlichkeit auf, stellen tierversuchsfreie Forschungen und Wissenschaftler vor und verfolgen die Durchsetzung des Tierversuchsverbots durch politische Arbeit
  2. Wir informieren über die Unzulänglichkeit von Tierversuchen
  3. Wir verlangen von Politik und Industrie den Ausbau der Förderung tierversuchsfreier Methoden und eine Förderung potenzieller Methoden bis zu ihrer regulatorischen Anerkennung
  4. Eine weitere wichtige Forderung ist die Anerkennung von neu entwickelten Methoden auf europäischer Ebene – und das so schnell wie möglich.
  5. Außerdem setzen wir uns auf politischer Ebene für die flächendeckende Einrichtung von Arbeitsgruppen und Lehrstühlen für tierversuchsfreie Methoden ein, damit Nachwuchswissenschaftler in die Lage versetzt werden, hier ihr späteres Know-how einzubringen – damit sich das Wissen auf dem Gebiet potenziert.

18. Was kann die Öffentlichkeit tun, um Menschen für Tierrechte dabei zu unterstützen?

  • Fordern Sie mit uns, die Finanzierung der tierversuchsfreien Methoden auszubauen und an den Universitäten Lehrstühle für tierversuchsfreie Methoden einzurichten.
  • Unterstützen Sie uns, indem Sie Medien, Politiker, Ärzte, Forscher und Interessierte auf die neuen Methoden aufmerksam machen.
  • Als Konsument haben Sie großen Einfluss: Kaufen Sie nach Möglichkeit Produkte, die nicht an Tieren getestet worden sind.
  • Unterstützen Sie unsere wissenschaftliche Facharbeit und unsere politische Lobbyarbeit mit einer Spende.
  • Werden Sie Mitglied in unserem Bundesverband und unterstützen Sie damit langfristig unseren notwendigen Einsatz für ein Ende der Tierversuche und für die Rechte der Tiere.