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28. Juni 2019: Kastenstände: Tierschutzorganisationen lehnen rechtswidrigen Verordnungsentwurf ab

In Ferkelzuchtbetrieben werden die Sauen während Trächtigkeit und Säugezeit in einem Kastenstand gehalten. Sie verbringen ungefähr die Hälfte ihres kurzen Lebens in diesen Metallkäfigen, in denen sie sich noch nicht einmal umdrehen können. Foto. soylent network

Die Fixierung von Sauen in körpergroßen Metallkäfigen, die sogenannte Kastenstandhaltung, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist verfassungswidrig. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird versucht, den Kastenstand bis auf weiteres zu legitimieren. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, der Deutsche Tierschutzbund e.V., der Bundesverband Tierschutz e.V., Provieh, der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. sowie der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. haben heute ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingereicht. Darin lehnen die unterzeichnenden Organisationen den Entwurf strikt ab. Er ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und ein juristischer Skandal.

Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn, hat sich im Auftrag von VIER PFOTEN eingehend mit dem Entwurf beschäftigt und eine Kurzexpertise erstellt, welche belegt, dass die bestehende Kastenstandhaltung sowie die geplante Neuregelung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und verfassungswidrig sind: „Man kann die Vorgehensweise des BMEL als geradezu perfide bezeichnen: Eine Haltungspraxis, die seit Jahren gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt, soll nun durch eine Änderung der Verordnung für die nächsten 15-17 Jahre legalisiert werden. Der Kastenstand ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft. Insgesamt ist der Referentenentwurf in der jetzigen Form als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung zu bewerten.“

Entwurf zur Neuregelung der Sauenhaltung ist ungenügend und rechtswidrig
Die mangelhafte Haltungsverordnung für Schweine besagt bereits seit 1988, dass die Tiere zumindest ein Recht darauf haben, mit ausgestreckten Beinen ruhen zu können. Halter sollten in einer Übergangsfrist bis spätestens 1992 dafür sorgen, dass dies möglich ist – doch in den vergangenen Jahrzehnten hat sich nichts getan. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem Gerichtsurteil im Jahr 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechen und deshalb illegal sind. Statt nun endlich die Behörden zu verpflichten, keine Kastenstände mehr zu genehmigen, plant die Bundesregierung, den entscheidenden Nebensatz, dass „jedes Schwein in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“ aus der Verordnung herauszustreichen. Zugunsten der Agrarlobby. So wird aus einem illegalen Zustand ein legaler Zustand gezaubert und ein gesprochenes Gerichtsurteil nicht nur völlig ignoriert, sondern einfach außer Kraft gesetzt – zur Verschlechterung für die Tiere.

Tierquälerische Kastenstände sollen auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben
Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 20a Grundgesetz und das damit einhergehende sogenannte Verschlechterungsverbot. Die illegalen Kastenstände sollen für weitere 17 Jahre unverändert bestehen bleiben dürfen. Aber auch danach sollen Kastenstände nicht abgeschafft werden, sondern mit einer verkürzten Fixierdauer bis auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben. Statt jetzt die Weichen für eine tiergerechte und zukunftsfähige Sauenhaltung zu stellen, setzt das BMEL auf minimale Kompromisslösungen, die aus Tierschutzsicht eindeutig abzulehnen sind.

Entscheidungsträger müssen den Entwurf ablehnen
Christina Ledermann, Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte: „Der Entwurf des BMEL ist ein juristischer Skandal. Das Bundesministerium will den tierquälerischen Kastenstand nicht verbieten, sondern ihn weiter erhalten und legalisieren. Dieses Vorgehen ist schlicht rechtswidrig. Die Bundesregierung scheint immer noch nicht begriffen zu haben, dass der Großteil der Bevölkerung die Tierqual in der konventionellen Tierhaltung ablehnt. Doch statt endlich etwas zu verbessern, soll die Tierschutzgesetzgebung sogar noch verschlechtert werden. Wir fordern alle Entscheidungsträger auf, den Entwurf abzulehnen, insbesondere den Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss. Er darf so auf gar keinen Fall angenommen werden.“

Hier lesen Sie die gemeinsame Stellungnahme der Tierschutzverbände: www.tierrechte.de
Hier lesen Sie eine juristische Bewertung des Referentenentwurfs: www.tierrechte.de

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Pressestelle:
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Tel.: 0211/16345429
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E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Neue Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Erkrath (früher Aachen) sind über 60 Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aud dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion, um das Ende der „Nutztier“-Haltung zu erreichen. Darüber hinaus ernennt der Verband beispielsweise das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.