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Tierschutz-Verbandsklage

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Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen des Bundesverbandes. Sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Tierschutzorganisationen können bisher Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann allein, ob sie Anklage erhebt oder die Ermittlung einstellt. Erfahrungsgemäß dominiert die Einstellung.

Tiernutzer, wie z. B. industrielle Tiermäster oder Tierexperimentatoren, können jedoch durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Aber niemand kann bei Gericht klagen, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht in vollem Umfang durchsetzen. Die Tierschutz-Verbandsklage kann diese rechtliche Schieflage ausgleichen. Sie kann in den Bundesländern und auf Bundesebene eingeführt werden. Bremen verfügt seit 2007 als bisher einziges Bundesland über das Klagerecht im Tierschutz.

Das Klagerecht ist eine zwingende Folge aus dem Staatsziel Tierschutz

Seitdem das Staatsziel Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde, kämpft der Bundesverband für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und betreibt hierzu intensive Lobbyarbeit. Vertreter des Bundesverbandes waren in diversen Landtagen im Anhörungsverfahren als Sachverständige beteiligt. Für den Bundesverband steht fest, dass sich CDU/CSU und FDP nicht länger das demokratische Mittel der Tierschutz-Tierschutz ignorieren können. Sie ist zurzeit der Gradmesser für einen progressiven politischen Tierschutz.

Mittlerweile wurden in 10 Bundesländer Anträge auf Einführung des Klagerechts beraten. Sie würden in de Regel von B90/Die Grünen eingebracht, einmal von der SPD und einmal von Die Linke. Gescheitert sind sie regelmäßig an der CDU und FDP. Hier macht bisher nur die Jamaika-Regierung des Saarlands eine Ausnahme. Die schwarz-gelb-grüne Landesregierung hat im Mai 2011 unter Federführung der grünen Umweltministerin einen Regierungsentwurf in den Landtag eingebracht und ist damit ihren Koalitionsvereinbarungen einen entscheidenden Schritt nachgekommen

Mehrere Bundesländer planen die Einführung

Aktuell steht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf der Agenda.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen soll noch in diesem Jahr ein umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen eingeführt werden. Die Landesregierung hat dem Gesetzentwurf des grünen Umweltministers Johannes Remmel am 3. Mai 2011 zugestimmt – ein großer Erfolg für den Tierschutz, der auf andere Bundesländer ausstrahlen wird.

Anfang Oktober 2010 legte die aus CDU, FDP und Grünen bestehende saarländische Landesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor. Erstmals haben CDU und FDP sich zum Klagrecht für den Tierschutz bekannt. Der saarländische Gesetzentwurf geht weniger weit als der Regierungsentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Gravierende Mängel hat der Bundesverband in seiner Stellungnahme (Link setzen) formuliert. Am 11. Mai legte die Jamaika Regierung einen zweiten Entwurf vor, der im Herbst im Landesparlament beraten werden soll. 

Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bekennen sich in ihren Koalitionsverträgen ebenfalls zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.

nocruelcosmetics.org  
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