24. August 2018: Wegweisend: Verwaltungsgericht Köln verbietet Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken

Studenten und Forscher der Universität Bonn dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.08.2018 an Mäusen keine Standard-Tierversuche mehr zu Ausbildungszwecken durchführen. Das Urteil könnte wegweisend auch für andere genehmigende Behörden sein. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Uni Bonn gegen die Untersagung der zu Ausbildungszwecken geplanten Tierversuche durch … 24. August 2018: Wegweisend: Verwaltungsgericht Köln verbietet Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken weiterlesen