Zoo/Zirkus

Zirkus

In den letzten zehn Jahren sind mehr als 20 Elefanten im Zirkus vorzeitig verstorben.

Derzeit touren immer noch rund 350 Zirkusse durch Deutschland. Fast alle führen Tiere mit, ein Drittel davon immer noch Wildtiere. Doch Wildtiere haben einen besonders hohen Anspruch hinsichtlich Platzbedarf, Klima, Gruppenzusammensetzung, Ernährung und Pflege. In einem fahrenden Unternehmen ist es schlicht unmöglich, Wildtiere „artgerecht“ zu halten.

Gesundheitsschäden und Verhaltensstörungen
Die Folgen tragen die Tiere. Sie müssen ihr Leben oft in viel zu kleinen Käfigen oder Gehegen verbringen, haben zuwenig Bewegung, keine artgemäße Beschäftigung, keinen natürlichen Kontakt mit Artgenossen. Sie leiden zudem unter dem fremden Klima und unter dem Stress der permanenten Transporte. Manche Zirkusse wechseln bis zu 50-mal jährlich den Auftrittsort. Meistens fehlen geeignete Winterquartiere oder es mangelt an fachgemäßer medizinischer Betreuung durch Fachtierärzte. Hinzu kommt die teilweise mangelhafte Sachkenntnis der Zirkusbetreiber. Die Folgen sind Gesundheitsschäden, Verhaltensstörungen und eine erhöhte Sterblichkeit.

„Zirkustiere“ sind Zwangsarbeiter
Außerdem sind“ Zirkustiere“ Zwangsarbeiter. Die kurzen Auftritte, die nur durch harten Drill und artwidrige Dressur möglich gemacht werden, täuschen das Publikum über das unglückliche Dasein hinter dem Manegenglanz hinweg. Kindern wird ein falsches Bild von dem wirklichen Wesen ihrer „Lieblinge“ vermittelt.

Tiger leben im Zirkus in winzigen Käfigen. Foto: Free Animal Pix

Überfällig: Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen
Die langjährige Forderung der Tierschutzverbände nach einem Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen wird auch von der Bundestierärztekammer uneingeschränkt befürwortet. Auch diese ist der Auffassung, dass eine artgemäße und verhaltensgerechte Wildtierhaltung in Zirkussen aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des häufigen Standortwechsels nicht möglich ist.

Tierschutzgesetz greift nicht
Das Problem: Außer den schwammigen allgemeinen Regelungen des  Tierschutzgesetzes existieren keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Haltung in Zirkusbetrieben. Das grobmaschige Tierschutzgesetz beschäftigt sich nicht speziell mit Exoten. Die Anregungen in den sogenannten „Zirkusleitlinien“, die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erarbeitet wurden, enthalten nur minimale Anforderungen, die obendrein von Ausnahmen durchlöchert sind. Zudem sind auch sie rechtlich nicht verbindlicht. Ähnliche Leitlinien ohne Gesetzeskraft gibt es für Reptilien, Pferde und Säugetiere allgemein.

Enttäuschte: Klöckner’s Verbot
Die scheidende Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner legte zwar noch Ende 2020 einen Entwurf für ein Wildtierverbot im Zirkus (TierSchZirkV) vor. Doch der Bundesrat erteilte ihrem „Meilenstein für den Tierschutz“ am 25. Juni 2021 eine überraschende Abfuhr. Mit Recht: Die Bundesländer und die Tierschutzverbände werteten das Gesetz als unwirksam, um die Leiden von Wildtieren in Zirkussen zu beenden. Den grünen Länderkollegen ging die Verordnung nicht weit genug. Sie forderten, weitere Tiere wie Großkatzen, Robben und Reptilien mit aufzunehmen.

Behörden überfordert
Zuständig für die Kontrolle der Haltungsbedingungen vor Ort, sind die Amtstierärzte. Doch sie können meist nicht viel für die leidenden Tiere tun. Da die Haltungsvorgaben für Wildtiere im Zirkus unkonkret oder nicht verplichtend sind, können die Veterinärbehörden keine strengeren Anforderungen vorschreiben. Deswegen schauen die Behörden – wenn überhaupt – oft nur oberflächlich nach, ob allzu krasse Abweichungen vom „Üblichen“ vorliegen, etwa ansteckende Krankheiten oder auffällige Verschmutzung. Hinzu kommt, dass sie in der Regel nicht über Expertise für Wildtiere verfügen.

Beschlagnahme von Tieren fast unmöglich
Die Beschlagnahme selbst extrem schlecht gehaltener Tiere scheitert meist schon daran, dass es keine geeigneten Auffangstationen gibt. Zudem ist kann dies sehr teuer und aufwendig für die Kommune werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zirkusse ihre Auftrittsorte oft wechseln und sich so den Behörden entziehen. Seit 2008 gibt es zwar das sogenannte Zirkusregister, das es den Behörden ermöglichen soll, reisende Zirkusbetriebe mit Tieren zentral zu registrieren, Informationen leichter auszutauschen und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz effektiver zu bekämpfen. Da nicht alle Amtsveterinäre verpflichtet wurden, ihre Daten zu melden, ist jedoch zweifelhaft, dass den Tieren dadurch tatsächlich geholfen wird.

Städten wird Auftrittsverbot erschwert
Viele Städte wollen Zirkussen mit Wildtieren nicht mehr erlauben auf ihren Flächen zu gastieren. Da es bisher aber kein generelles Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen gibt, haben mittlerweile über 70 Städte und Gemeinden in Deutschland Satzungen oder Magistratsbeschlüsse verfasst, die den Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren auf städtischen Grundstücken verbieten. Doch seit ein Zirkus rechtlich dagegen vorging, wird es für die Städte immer schwieriger, Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) zu untersagen.

Immer mehr Länder wollen Verbot
Während die Tiere in Deutschlands Zirkussen weiter leiden, gehen andere EU-Länder mit gutem Beispiel voran. Ende 2017 entschied das schottische Parlament, die tierquälerische Haltung von Wildtieren in Zirkussen zu verbieten. Ein weiteres Vorbild ist Irland, wo 2018 eine entsprechende Regelung in Kraft trat. Auch in Italien wurde im November 2017 ein Gesetz beschlossen, das Tiere vor Auftritten bei Live-Veranstaltungen verschont. Mit dem Gesetz soll die schrittweise Überwindung der Auftritte von Tieren im Zirkus eingeleitet werden. Weltweit haben mittlerweile etwa 40 Länder den Auftritt von Wildtieren im Zirkus untersagt. Hinzu kommen Einschränkungen in Städten und Regionen. Die Bundesregierung sträubt sich jedoch seit Jahren beharrlich gegen ein Verbot – trotz mehrerer Bundesratsinitiativen. Der Bundesrat hatte bereits 2003, 2011 und 2016 ein entsprechendes Verbot gefordert.

Für einen modernen tierfreien Zirkus
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist nicht bereit, die lebenslange Gefangenschaft unserer Mitgeschöpfe, ihr Leid sowie ihre seelische und körperliche Erniedrigung weiter zu hinzunehmen. Tiere gehören in ihren natürlichen Lebensraum. Das erklärte Ziel des Bundesverbandes ist daher ein umfassendes Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen. Ein moderner Zirkus – und davon gibt es immer mehr – kommt ohne die Versklavung „wilder Tiere“ aus und bietet mit den Leistungen freiwilliger menschlicher Artisten ein Vergnügen, das nicht mit Tierleid erkauft wird. Viele EU-Staaten haben bereits Wildtierverbote beschlossen. Deutschland gehört zu den Schlusslichtern. Es wird höchste Zeit, dass sich dies ändert.