Die geplante verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen muss aus Sicht von Menschen für Tierrechte und weiteren Tierschutzorganisationen und Verbänden umfassender ausgestaltet werden. In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fordern wir deshalb Nachbesserungen am Gesetzentwurf.
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem erstmals eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben eingeführt werden. Sie soll die amtliche Kontrolle unterstützen und es den Behörden ermöglichen, auch Vorgänge nachträglich anhand der Aufnahmen zu überprüfen.
95 Prozent der Schlachtbetriebe bleiben außen vor
Der Gesetzentwurf sieht eine verpflichtende Videoüberwachung nur für größere Schlachtbetriebe vor. Erfasst werden sollen Schlachteinrichtungen mit mehr als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) oder 150.000 Stück Geflügel pro Jahr. Rund 95 Prozent der Schlachtbetriebe würden damit jedoch nicht erfasst und damit Millionen Tiere ohne Videoüberwachung bleiben.
Tierschutzverstöße auch in kleineren Schlachtbetrieben
Wie wichtig eine wirksame Kontrolle der Abläufe auf Schlachtbetrieben ist, zeigen zahlreiche dokumentierte Fälle aus den vergangenen Jahren. Schlachtbetriebe gelten aus Tierschutzsicht als besonders sensible Bereiche, da bei der Anlieferung, Unterbringung, Zuführung zur Betäubung, Betäubung und Tötung erhebliche Risiken für Schmerzen und Leiden bestehen.
Schwere Tierschutzverstöße wurden in der Vergangenheit wiederholt aufgedeckt – sowohl in großen als auch in Betrieben, die unter den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schwellenwerten liegen.
Aus unserer Sicht reicht es deshalb nicht aus, die verpflichtende Videoüberwachung nur auf einen kleinen Teil der Schlachtbetriebe zu beschränken.
Wir fordern eine umfassende Videoüberwachung
Wir fordern, dass die verpflichtende Videoüberwachung unabhängig von der Betriebsgröße für alle Schlachtbetriebe gilt. Zudem müssen alle tierschutzrelevanten Bereiche lückenlos erfasst werden, darunter die Entladung, Unterbringung und der Zutrieb der Tiere sowie die Betäubung und die weiteren Abläufe bis zur Tötung.
Darüber hinaus gibt es weitere Forderungen, etwa zur Einbeziehung von Fischen und Krebstieren, zur Speicherdauer der Aufnahmen und zur Kontrolle und Auswertung des Videomaterials. Das komplette gemeinsame Schreiben mit allen Forderungen und ausführlichen Begründungen können Sie hier nachlesen.
