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15.06.2026: Videoüberwachung in Schlachthöfen: Länderkammer fordert mehr Tierschutz!

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen begrüßt. Gleichzeitig betont die Länderkammer in ihrer Stellungnahme vom 12. Juni 2026 dringenden Handlungsbedarf in weiteren tierschutzrelevanten Bereichen. Diese Aspekte sollten bei einer Novellierung des Tierschutzgesetzes berücksichtigt werden. Menschen für Tierrechte begrüßt die Zustimmung des Bundesrats zur Videoüberwachung in Schlachthöfen, fordert aber weitere Schritte für mehr Tierschutz.

Der Bundesrat hatte am 12. Juni seine Stellungnahme zur 5. Änderung des Tierschutzgesetzes abgegeben, mit der die Videoüberwachung auf größeren Schlachthöfen verpflichtend eingeführt werden soll. Menschen für Tierrechte hatte im Verbund mit anderen Tierschutzorganisationen gefordert, die Pflicht auf alle Schlachthöfe auszuweiten.

Bundesrat drängt auf Fortsetzung der Tierschutzreform
Die Länder wollen die im Jahr 2024 begonnene Reform des Tierschutzgesetzes wieder aufgreifen. Jetzt fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bestehende Regelungen zu überarbeiten und den Tierschutz durch neue Rechtsgrundlagen weiterzuentwickeln. Bereits in ihren Empfehlungen betonten die Länder, dass ein erheblicher Teil der Tiere in der Landwirtschaft unzureichend oder gar nicht über das Tierschutzrecht geschützt wird. Sie fordern deshalb unter anderem ein Verbot schmerzhafter Amputationen sowie die Aufnahme weiterer Tierarten wie Rinder und Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Anlass ist unter anderem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung vom April. Grundsätzlich schlägt die Länderkammer vor, an das 2024 begonnene, aber nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht abgeschlossene Novellierungsverfahren anzuknüpfen. Sie fordert die Bundesregierung auf, durch Anpassungen, Ergänzungen oder den Erlass neuer Regelungen im Tierschutzgesetz den Schutz von Tieren zu verbessern. Konkrete Forderungen beziehen sich unter anderem auf:

  • Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (VTN),
  • die Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe,
  • eine tierschutzkonforme Überarbeitung des Qualzuchtparagrafen,
  • ein Verbot der Haltung und Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten.

Keine Mehrheit fand im Plenum eine Empfehlung des Agrarausschusses, der angemerkt hatte, dass ein erheblicher Teil der Nutztiere durch das aktuelle Tierschutzrecht unzureichend geschützt sei – insbesondere im Licht des jüngsten Urteils zur Putenhaltung.

Praktische Umsetzung und politische Reaktionen
Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium und Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, unterstrich, dass wissenschaftliche Erkenntnisse für mehr Tierschutz in die Praxis umgesetzt werden müssten. Die geplante Videoüberwachung in allen tierschutzsensiblen Bereichen großer Schlachthöfe sei ein konkreter Schritt in diese Richtung. Kleinere Schlachtbetriebe sollen durch Ausnahmen entlastet werden. Breher betonte, dass allein die Präsenz von Kameras präventiv wirke.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte bewertete die Videoüberwachung als entscheidenden Fortschritt für den Tierschutz. Gleichzeitig sieht sie weiteren Handlungsbedarf, etwa bei Tierschutzkontrollen in VTN-Betrieben oder bei Mindestanforderungen für die Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierverordnung.