Pressemitteilung von Tierschutznetzwerk Kräfte Bündeln vom 23.02.2026
Das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetz (BT-Drs. 21/3546) sowie des Bundesnaturschutzgesetz entschieden ab. Die geplante Aufnahme des Wolfs als grundsätzlich jagdbare Tierart ist weder fachlich erforderlich noch tierschutzrechtlich zu rechtfertigen.
Die Sprecherin Dr. Claudia Preuß-Ueberschär vom Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln erklärt hierzu: „Die Begründung der Bundesregierung vermittelt in Bezug auf den Wolf den Eindruck einer eskalierenden Konfliktlage, die durch Fakten nicht gedeckt ist. Weder gibt es ein belegbares steigendes Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung noch einen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass eine generelle Bejagung die Zahl der Nutztierrisse wirksam senkt.“
In den wolfsreichen Bundesländern sei über viele Jahre hinweg kein signifikanter Anstieg ernsthafter Mensch-Wolf-Konflikte dokumentiert worden. Einzelne auffällig gewordene Tiere könnten bereits nach geltender Rechtslage gezielt entnommen werden. „Dafür braucht es keine pauschale Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht“, so Dr. Claudia Preuß-Ueberschär, Sprecherin des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln.
Auch die Darstellung der Nutztierrisse greift zu kurz. Zwar verweist die Bundesregierung auf mehrere Tausend betroffene Nutztiere im Jahr 2024, lässt jedoch den bundesweit rückläufigen Trend der Nutztierrisse außer Acht. Zudem habe sich erneut gezeigt, dass ein Großteil der Übergriffe auf fehlende oder unzureichende Herdenschutzmaßnahmen der Tierhaltenden zurückzuführen ist – obwohl hierfür zumindest in Niedersachsen Landesfördergelder in nicht unbeträchtlicher Höhe bereitstehen. Darüber hinaus belegen internationale Studien, dass nicht-letale Herdenschutzmaßnahmen deutlich wirksamer sind als jagdliche Eingriffe.
Die genannten Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen müssen zudem in Relation zu anderen staatlichen Förderprogrammen betrachtet werden. „Wenn wir Weidetierhalter wirksam unterstützen wollen, dann durch vollständige, unbürokratische Finanzierung von Präventionsmaßnahmen – nicht durch Symbolpolitik zulasten einer streng geschützten Art“, betont Dr. Claudia Preuß-Ueberschär.
Auch das Argument des z.B. langfristigen Rückgangs der Schafhaltung in Deutschland verfängt nicht: in der Regel hat die strukturelle Ursachen, wie zum Beispiel etwa den Preisverfall bei Wolle, steigende Betriebskosten und fehlende Hofnachfolge. „Es ist fachlich nicht haltbar, diesen Strukturwandel maßgeblich dem Wolf zuzuschreiben und diesem zum Sündenbock für Fehlentwicklungen oder mangelnde Prävention zu machen“, so Dr. Claudia Preuß-Ueberschär weiter.
Die geplante Gesetzesänderung wird unter anderem mit einer Neubewertung der Tierart Wolf auf Ebene der Europäische Union begründet. Dies entbindet Deutschland jedoch nicht von seiner Verpflichtung zu einem wissenschaftlich fundierten, verhältnismäßigen und mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbaren Umgang mit Wildtieren.
Das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, im Rahmen der öffentlichen Anhörung die vorgelegten Begründungen kritisch zu hinterfragen und stattdessen auf Prävention, Förderung eines von den Weidehaltern verbindlich anzuwendenden Herdenschutzes, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende transparente Information und ein evidenzbasiertes Wildtiermanagement zu setzen
Menschen für Tierrechte ist Teil von Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln – ein loser Zusammenschluss von über 30 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, Bündnissen sowie Einzelpersonen aus Wissenschaft und Praxis mit breiter Expertise; von der Rechtswissenschaft über Veterinärmedizin, Biologie, den Agrarwissenschaften und der Ethik sind namhafte Expertinnen und Experten für das gemeinsame Ziel des Netzwerks im Einsatz.
