Die Ergebnisse der Stellungnahme sind ein klarer Auftrag an die EU-Kommission, die lange versprochene Reform der EU-Tierschutzgesetzgebung endlich umzusetzen
Die tierquälerischen Haltungsbedingungen in der Putenmast stehen seit Langem in der Kritik. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nun erstmals eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Haltungsbedingungen von Puten veröffentlicht – mit klarem Ergebnis: Sie identifiziert gravierende Mängel wie hohe Besatzdichten, Lahmheit, Fußballenentzündungen, Federpicken und Stress – und fordert strengere Haltungsstandards. Die Empfehlungen der EU-Behörde sind ein klarer Auftrag an die EU-Kommission, die lange versprochene Reform der EU-Tierschutzgesetzgebung umzusetzen und diese tierquälerische Haltungsform endlich in allen Mitgliedstaaten zu verbieten.
Die Stellungnahme der EFSA wurde im Rahmen der laufenden Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung erstellt. Sie soll der EU-Kommission als wissenschaftliche Grundlage für mögliche neue Vorschriften dienen. Ziel ist es, die Haltungsbedingungen von sogenannten Nutztieren europaweit zu verbessern. Bisher gibt es keine spezifischen, verbindlichen EU-Rechtsvorschriften für die Haltung von Mastputen.
EFSA: Dringender Handlungsbedarf
Die Behörde fordert insbesondere eine deutliche Reduzierung der Besatzdichten, die Einführung von Mindestanforderungen an die Stallstrukturierung sowie an das Angebot von Beschäftigungsmaterial und Außenklimabereichen. Zudem spricht sich die EFSA für ein Ende des routinemäßigen Schnabelkürzens aus. Diese Praxis, die bisher zur Vermeidung von Verletzungen durch Federpicken eingesetzt wird, ist für die Tiere äußerst schmerzhaft.
Klarer Auftrag an die EU
Die Empfehlungen der EU-Behörde sind ein klarer Auftrag an die EU-Kommission, endlich die lange versprochene Reform der EU-Tierschutzgesetzgebung umzusetzen und tierquälerische Praktiken konsequent in allen Mitgliedstaaten zu verbieten. Die EU muss dies zum Anlass nehmen, um endlich ihrer Verpflichtung gegenüber der Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ nachzukommen.
EU-Bürger:innen wollen mehr Tierschutz
Konkret forderten bereits 2019 1,4 Millionen EU-Bürger:innen, die Käfighaltung von sogenannten Nutztieren in Europa zu beenden. Am 30. Juni 2021 verpflichtete sich die EU-Kommission, die Haltung von Tieren in Käfigen EU-weit bis 2027 auslaufen zu lassen. Bis Ende 2023 sollte die Kommission einen Legislativvorschlag dazu vorlegen. Doch auch nach über zwei Jahren liegt der Entwurf für den Ausstieg aus der Käfighaltung nicht vor. Auch das letzte Eurobarometer zeigte deutlich, dass eine überwältigende Mehrheit von 84 Prozent der Meinung ist, dass sogenannte Nutztiere besser geschützt werden sollten.
Aufschieben verlängert millionenfaches Leid
„Die Ergebnisse der EFSA-Stellungnahme sind ein ordentlicher Denkzettel für die EU-Kommission und ein klarer Auftrag. Die EU-Kommission muss zu ihrem Versprechen stehen. Wir brauchen eine umfassende Überarbeitung der EU-Tierschutzregeln. Wenn die Kommission die dringend benötigte Reform der EU-Tierschutzgesetzgebung weiter aufschiebt, ignoriert sie den Willen der Bürgerinnen und Bürger und verlängert das millionenfache Leid der Tiere“, kritisiert Christina Ledermann, Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Um das Tierleid zu beenden, empfiehlt der Tierrechtsverband den Konsument:innen, auf eine zukunftsfähige und gesunde Ernährungsweise auf pflanzlicher Basis umzustellen.
Hintergrund:
Über 30 Millionen Puten werden jedes Jahr allein in Deutschland geschlachtet. Trotz dieser Anzahl an Tieren gibt es für Puten – weder in Deutschland noch in der EU – festgelegte Haltungsvorgaben. Grundsätzlich gelten die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, doch die Branche hält sich nur an eigene, unverbindliche, sogenannte “Bundeseinheitliche Eckwerte”. Aus Sicht des Tierschutzes verstoßen die daraus resultierenden Zustände in der konventionellen Putenhaltung gegen das Tierschutzgesetz. Die Besatzdichten sind zu hoch und die Tiere können selbst grundlegende Bedürfnisse nicht oder nur sehr eingeschränkt ausleben. Hinzu kommen die Auswirkungen der Qualzucht. Diese verursacht unter anderem schmerzhafte Gelenksveränderungen, Herz-Kreislauferkrankungen, abnormale Beinstellungen und Lahmheiten sowie die Neigung zu Federpicken und Kannibalismus.
Wie die sogenannten „Masthühner“ werden die lauf- und flugfreudigen Puten in riesigen Mastanlagen wenige Wochen gemästet. Durch züchterische Selektion besteht die „Mast-Pute“ heute zu etwa 40 Prozent aus Brustfleisch. Der rasanten Gewichtszunahme ist der Organismus der Tiere nicht gewachsen. Gegen Ende der Mast kauern die Puten meist mit entzündeten Gelenken und verkrüppelten Beinen in ihren Fäkalien. Nach Schweizer Untersuchungen leiden 80 Prozent der Mastputen unter leichten bis schweren Verformungen der Beine und schmerzhaften Gelenkentzündungen. Der ständige Einsatz von Antibiotika und anderen Pharmaka wie Histomoniska und Kokzidiostatika verhindern nicht, dass viele Puten noch vor Ende der Mast an Atemnot, Infektionskrankheiten oder Herz-Kreislauf-Versagen sterben. Da die Missstände in der Haltung von Puten und von sogenannten „Masthühnern“ vergleichbar sind, hatte die EFSA im Jahr 2023 auch für Hühner bessere Bedingungen gefordert.
Hinweise
Die vollständige EFSA-Stellungnahme finden Sie hier: Welfare assessment of turkeys on farm
Mehr zu den Forderungen der EFSA für Masthühner, lesen Sie hier.
