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12.02.2026: EU unternimmt großen Schritt zur Beendigung von Tierversuchen für alltägliche Reinigungsprodukte

Das EU-Parlament hat am Januar 2026 eine wegweisende Vereinbarung zum Verbot von Tierversuchen bei der Entwicklung von Waschmitteln und verwandten Reinigungsprodukten getroffen. Während für fertige Haushaltsprodukte Tierversuche schon lange verboten waren, ist durch die Überarbeitung der EU-Detergenzienverordnung nun ein umfassendes Verbot von Tierversuchen auch für die Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen worden, das ab Mitte 2029 in Kraft tritt. Doch das Verbot ist nur ein Etappenerfolg, da sich die derzeitige EU-Chemikaliengesetzgebung noch immer stark auf Tierversuche stützt. Dies zeigt deutlich, wie dringend ein Fahrplan für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen in der Chemikaliensicherheit ist.

Während die meisten wissen, dass Millionen Tiere für die Testung von Arzneimitteln leiden und sterben müssen, ist vielen nicht bewusst, dass das auch für die Prüfung von Haushaltsprodukten gilt. Dabei gehören Waschmittel und Tenside zu den am häufigsten verwendeten chemischen Produkten im täglichen Leben.

Tiertests für Waschmittel seit 1987 verboten
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet schon seit Januar 1987 Tierversuche zur Entwicklung von Waschmitteln. Nach Paragraf 7a Absatz 4 sind sie nach geltender Fassung grundsätzlich verboten. Der Begriff „Waschmittel“ beinhaltet weitaus mehr als Stoffe, Gemische oder Produkterzeugnisse zum Wäschewaschen. Vielmehr handelt es sich um eine breite Produktpalette, die im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (Paragraf 2 WRMG) sowie in der EU-Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) genau definiert ist. Detergens ist ein Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Dazu gehören u.a. auch Wäscheweichspüler oder z.B. Haushaltsallzweckreiniger. Der Unterschied zwischen Waschmitteln und Haushaltsprodukten liegt lediglich im Anwendungsbereich: Während Waschmittel speziell für Textilien entwickelt wurden, reinigen Haushaltsprodukte feste Oberflächen wie Böden, Arbeitsplatten oder sanitäre Anlage. Die Chemikalienrechtslage ist jedoch auf beide anzuwenden.

Tierversuche sollten vermieden werden
Die alte EU-Detergenzienvordnung besagte bereits, dass bei Erbeten weiterer Informationen zu Zwischenstufen oder Abbauprodukten abgestufte Teststrategien angewandt werden sollten, um eine möglichst weitgehende Verwendung von In-vitro-Tests und anderen Prüfverfahren ohne Tierversuche zu gewährleisten. Zusätzliche Studien sollten nur verlangt werden, soweit die betreffenden Informationen notwendig und angemessen sind.

Neuregulierungen verabschiedet
In der neuen Verordnung heißt es nun, dass Detergenzien und Tenside, die Gegenstand von Tierversuchen waren, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, jedoch ist die Verwendung historischer Daten zulässig. Die alte Verordnung wird aufgehoben. Nach den überarbeiteten Vorschriften dürfen nur wissenschaftlich validierte tierversuchsfreie Methoden zur Bewertung der Sicherheit von Waschmitteln für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingesetzt werden.

Verbot lediglich Etappenerfolg
Diese sollen Teil einer Gesamtstrategie zur schrittweisen Abschaffung der Tierversuche in allen Bereichen der Chemikaliensicherheit sein. Die derzeitige EU-Chemikaliengesetzgebung mit der REACH-Verordnung, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe stützt sich jedoch nach wie vor stark auf Tierversuche. Dies zeigt deutlich, wie dringend eine Modernisierung der Vorschriften und eines Fahrplans für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen in der Chemikaliensicherheit ist.

Quelle und weitere Informationen

  1. www.eurogroupforanimals.org
  2. www.tierrechte.de
  3. Hirt/Maisack/Moritz (2007). Tierschutzgesetz, Kommentar 2. Auflage.
  4. Begründung des Rates: Standpunkt (EU) Nr. 16/2025 des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004. eur-lex.europa.eu
  5. www.europarl.europa.eu