Startseite » 21.01.2026: Videoüberwachung in Schlachthöfen wird verpflichtend
Allgemein Pressemitteilungen

21.01.2026: Videoüberwachung in Schlachthöfen wird verpflichtend

Stellungnahme des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln zur Videoüberwachung in Schlachthöfen
Der große Wurf oder doch eher Symbolpolitik?

Die anhaltende Debatte um Videoüberwachung in Schlachthöfen ist vor allem ein Symptom politischen Versagens. Schlachthöfe sind sensible Bereiche. Seit Jahren werden gravierende Missstände und tierschutzrechtliche Verstöße in Schlachthöfen aufgedeckt und öffentlich gemacht. Das gilt für alle Bereiche – von der Anlieferung der Tiere über die Betäubung bis hin zur Schlachtung, d.h. bis zur eigentlichen Tötung durch Blutentzug. Auch beim reinen Umgang mit den Tieren kommt es regelmäßig zu Handlungen, die massiv gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen die
Tierschutz -Schlachtverordnung verstoßen. Und dennoch weigern sich Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister auf Bundes- und Landesebene bis heute, verbindliche und flächendeckende Konsequenzen zu ziehen. Offensichtlich trauen sich die politischen Entscheider nicht, gegen den massiven Druck der Fleischwirtschaftslobby Maßnahmen durchzusetzen.

Als ein Tool von vielerlei notwendigen Maßnahmen fordern wir daher eine flächendeckende, verpflichtende Videoüberwachung im Schlachtprozess mit unabhängiger Kontrolle in allen Schlachtstätten – ausdrücklich auch in kleineren Schlachtereien, da gerade diese bei Recherchen der letzten Jahre auffällig geworden sind und einige sogar Verstöße gegen das Tierschutzgesetz für sich als Geschäftsmodell genutzt haben (Stichwort: Schlachtung von Downerkühen).

Außerdem kann es keinen Tierschutz 1. und 2. Klasse geben. Das Staatsziel Tierschutz und das Tierschutzgesetz schließen alle Tiere ein, unabhängig von der Größe des Haltungsbetriebes oder der Schlachtstätte. Alles andere widerspricht dem Gleichheitsprinzip. Insbesondere Betäubungs- und Entblutungsanlagen, aber ebenso Anlieferungszonen, Rampen und Wartebereiche, müssen lückenlos videoüberwacht werden. Die Aufnahmen dürfen nicht in der alleinigen Verfügungsgewalt der Betriebe liegen, sondern müssen unabhängig kontrolliert, ausgewertet und rechtssicher aufbewahrt werden.

Videoüberwachung allein ist jedoch kein Allheilmittel.
Zur tatsächlichen Reduzierung von Tierleid bei der Schlachtung sind weitergehende strukturelle Reformen erforderlich. Dazu gehören das Verbot der CO₂-Betäubung, das Verbot von Stromzangen mit konstanter Spannung, keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für betäubungslose Schlachtung sowie die Abschaffung der Akkordschlachtung, da Zeit- und Kostendruck systematisch zu Fehlbetäubungen und schweren Tierschutzverstößen führen.

Darüber hinaus fordern wir die Einführung verbindlicher Qualitätskriterien für alle Betäubungsgeräte und Betäubungsmechanismen, deren Einhaltung durch eine unabhängige Prüfinstanz in Form eines TÜV für Betäubungstechnik überwacht wird. Ergänzend ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur objektiven Überprüfung der Tiefe und Wirksamkeit der Betäubung in Echtzeit notwendig.
Zur Verringerung von Transportleid sind behördliche Erleichterungen für Schlachtungen im heimischen Stall und auf der Weide erforderlich – Stichwort: Mobile Schlachtungen.

Ein zentraler Hebel bleibt der Faktor Mensch
Verbindliche Schulungen, regelmäßige Auffrischungen und Weiterbildungen für alle am Prozess Beteiligten sind ebenso unerlässlich wie eine deutlich bessere Ausbildung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte. Notwendig sind zudem eine bessere Verzahnung der zuständigen Behörden, die nachhaltige Stärkung des tierschutzfachlichen und rechtlichen Sachverstands in den Veterinärämtern sowie deren institutionelle Unabhängigkeit.
Ergänzend fordern wir unabhängige Tierschutzbeauftragte in allen Schlachtbetrieben
– auch in kleineren – sowie ein Rotationsprinzip auch für Tierärzte, um durch zu viel Nähe zu den Mitarbeitern eine „Kumpanei“ zu verhindern und Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Schließlich muss gelten, dass schwere Tierschutzverstöße, insbesondere beim Entladen, Treiben, Betäuben und Schlachten, konsequent als Straftaten verfolgt und hart sanktioniert werden statt sie weiterhin lediglich als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. Ebenso ist die strikte Überwachung des vollständigen Ausblutens sicherzustellen. Jede Weiterverarbeitung vor Eintritt des Todes, etwa das Abtrennen von Gliedmaßen oder das Brühen lebender Tiere, ist strikt zu unterbinden.

Fazit: Videoüberwachung ja – dann aber richtig!!
Alles, was hier als mögliche Maßnahmen für mehr Tierschutz in Schlachthöfen aufgezählt wurde, ist hinlänglich bekannt, dokumentiert und belegt. Es fehlt der politische Wille, hier wirklich durchzugreifen. Was aktuell als „Tierschutzmaßnahme“ bei der Schlachtung vom
Bundeslandwirtschaftsministerium in Aussicht gestellt wird, kann unter dem Motto eingeordnet werden „es kreißte ein Elefant und gebar eine Maus“.

Ohne lückenlose Transparenz von der Tieranlieferung bis zur Entblutung bleibt Tierschutz im Schlachthof eine leere Floskel. Der als Staatsziel im Grundgesetz (Art 20a GG) verankerte Tierschutz wird mit Füßen getreten und dem Verbraucher wird suggeriert, es sei alles in bester Ordnung!

Das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln (TNKB) ist ein Zusammenschluss von über 30 deutschen Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, Wissenschaftlern und Einzelpersonen, die sich gemeinsam für eine grundlegende Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland einsetzen.