Das Bundeskabinett heute beschlossen, den Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufzunehmen. Dies hatte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag angekündigt. Menschen für Tierrechte hatte sich zuvor in seiner Stellungnahme entschieden gegen die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart ausgesprochen. Der Grund: Studien belegen, dass nicht die Tötung von Wölfen, sondern effektivere Herdenschutzmaßnahmen die Lösung sind. Die Hoffnung liegt jetzt bei der EU, denn es ist wahrscheinlich, dass die geplante Bestandregulierung gegen geltendes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt.
„Die heute beschlossenen Änderungen am Bundesjagdgesetz und am Bundesnaturschutzgesetz ignorieren wissenschaftliche Fakten und bieten keine Lösungen für Weidetierhalter. Stattdessen wird der Wolf der Agrarlobby geopfert und der Artenschutz insgesamt gefährdet“, kritisiert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.
Kein steigendes Konfliktpotential
In der Stellungnahme, die Menschen für Tierrechte gemeinsam mit Wildtierschutz Deutschland e.V. verfasst hat, sahen beide Vereine keinen Bedarf dafür, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Die Entwicklung in den Bundesländern mit der derzeit höchsten Wolfsdichte zeige, dass es – anders als behauptet – kein steigendes Konfliktpotential durch Wölfe in der Bevölkerung gäbe. Auch die die Zahl der Übergriffe auf Weidetiere stagniere seit Jahren. Im Jahr 2023/2024 sei sie sogar deutlich zurückgegangen.
Effektiv: Herdenschutzmaßnahmen statt Tötung
Diverse Studien belegten zudem, dass die Bejagung kein geeignetes Mittel zum Schutz von Weidetieren sei. Stattdessen hätten sich bessere Herdenschutzmaßnahmen bewährt. Bei den meisten Übergriffe auf Weidetiere seien diese nicht ausreichend geschützt gewesen. Deswegen forderte Menschen für Tierrechte die Fördermaßnahmen für den Herdenschutz zu vereinfachen und die Weidetierhaltenden intensiver zu beraten.
Bejagung verstößt gegen EU-Recht
Die Vereine wiesen in Ihrer Stellungnahme zudem daraufhin, dass sie davon ausgehen, dass die Gesetzesänderungen gegen EU-Recht verstoßen. Der Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland sei national betrachtet, keineswegs – wie von der Bundesregierung behauptet – günstig. Dies zeige ein Bericht des BfN, wissenschaftlich arbeitender Institute und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die geplante jagdliche Bestandregulierung verstoße deswegen höchstwahrscheinlich gegen geltendes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Willkürliche Regelungen zerstören Wolfsrudel
Scharfe Kritik übten die Vereine auch an den geplanten praktischen Änderungen: So war beispielsweise geplant, den Abschussradius auf 20 Kilometer um den Ort eines Übergriffs auf Weidetiere auszuweiten. Dies sahen sie als willkürliches Maß, das die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass unbeteiligte Wölfe getötet werden, statt den eigentlichen Verursacher zu treffen. Auch die Erlaubnis, ganze Rudel auf bloßen Verdacht hin zu „entnehmen“ und jagdfreie Gebiete sogar in Regionen mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand zu schaffen führt nach Ansicht der Vereine zur Zerstörung von Wolfsrudeln. Dies verstößt aus Sicht der Vereine ebenfalls gegen EU-Recht.
Echte Lösungen statt Abschuss
Die Vereine forderten die Bundesregierung auf, den Fokus auf echte Lösungen zu legen. Der Fokus müsse die unbürokratische Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sein sowie eine bessere Beratung der Weidetierhalter.
Hier können Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als PDF herunterladen.
Hier können Sie sich die Stellungnahme der Vereine als PDF herunterladen
