Newsletter Tierrechte vom 06.11.2025
Menschen für Tierrechte wehrt sich über zwei Instanzen gegen Ornitec
Um uns weiter für Stadttauben engagieren zu können, brauchen wir Ihre Hilfe!
Liebe Leserinnen und Leser,
als wir im März 2025 einen Hinweis erhielten, dass das Taubenabwehrgel „Bird Free“ am Regierungspräsidium Darmstadt angebracht wurde, handelten wir sofort. Dieses in Schalen angebotene Gel soll vor allem durch seine für Vögel sichtbare Fluoreszenz sowie den Geruch abschrecken.
Abwehrgel klebt
Das Mittel klebt aber auch. Davon konnten wir uns mit einer Fingerprobe selbst überzeugen. Es ließ sich selbst durch mehrmaliges Händewaschen nicht entfernen. Deshalb sehen wir in solchen Mitteln grundsätzlich ein erhebliches Risiko für Verklebungen bei Vögeln – und damit auch die Gefahr, dass sie flugunfähig werden, erfrieren oder verhungern.
Umwelt- und Veterinäramt informiert
Wir und ein Darmstädter Taubenschutzverein informierten das Umwelt- und Veterinäramt mehrfach schriftlich über die Gefahren für Stadttauben und andere Tiere und beriefen uns auch auf offizielle Quellen wie Stellungnahmen des Tierschutzbeirats Niedersachsen oder der Landestierschutzbeauftragten. Gleichzeitig forderten wir die Ämter auf, das Mittel zu entfernen.
Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderung
Nachdem nichts geschah, schrieben wir im Juni schließlich einen Offenen Brief an die Ämter. Daraufhin erhielten wir eine anwaltliche Abmahnung des Unternehmens Ornitec, das Bird Free in Deutschland vertreibt. Der Tenor: Unsere Äußerungen zur Tier- und Artenschutzwidrigkeit von Bird Free und zu Verboten in einigen Bundesländern wären nicht korrekt. Wir hätten diese zu unterlassen und müssten Schadensersatz zahlen, unter anderem, weil die Bird Free-Schalen zum Teil entfernt wurden. Laut des Unternehmens Ornitec handele es sich bei den von uns genannten Quellen nicht um das eigene „Bird Free“, sondern um ein anderes, gleichnamiges Produkt. Für Bird Free von Ornitec gebe es keine behördlichen Verbote.
Wir lassen uns nicht einschüchtern
Doch wir ließen uns nicht einschüchtern und beauftragten eine auf Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Dann ging alles schnell: Zwei Gerichte entschieden im Eilverfahren über die Äußerungen in unserem Brief – und im Wesentlichen zu unseren Gunsten. Das Gericht verneinte einen Unterlassungsanspruch, unsere Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt (u.a. weil wir uns auf die o.g. privilegierten Quellen berufen) und außerdem dürfen wir Behörden auf Missstände hinweisen.
Das Oberlandesgericht ließ offen, ob unsere Behauptungen zu Bird Free wahr oder falsch sind. Tatsächlich gibt es ein anderes Produkt mit gleichem Namen, das wieder vom europäischen Markt genommen wurde. Letztlich haben wir zwar keine amtlichen Belege für eine Tierschutzwidrigkeit des Produkts Bird Free. Doch der Tierschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, schreibt ganz allgemein: „Die Verwendung von Pasten oder Gelen zur Taubenvergrämung ist dann tierschutzwidrig, wenn sie die physikalische Eigenschaft des Klebens haben und ein direkter Kontakt zwischen Tauben und Vergrämungsmittel möglich ist.“ (1)
Die Stadttauben brauchen Ihre Hilfe
Durch die juristische Auseinandersetzung sind uns erhebliche Kosten im vierstelligen Bereich entstanden. Um uns weiter für die Stadttauben engagieren zu können, sind wir für jede Spende dankbar. Jeder Euro trägt dazu bei, dass wir Kommunen weiter zum tierschutzgerechten Stadttaubenkonzept beraten, möglichen Tierschutzverstößen nachgehen, die nötige juristische Hilfe finanzieren oder Gutachten in Auftrag geben können.
Vielen Dank!
Bitte wählen Sie bei Ihrer Spende den Begriff „Stadttauben“ als Verwendungszweck.
Quelle zu (1) M. König, Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 26. Jahrgang – 2/2019
Impressum:
Menschen für Tierrechte e.V.
Severinusstr. 52
53909 Zülpich
Tel. 02252 – 830 12 10
E-Mail: info@tierrechte.de
Web: www.tierrechte.de
Spendenkonto: Sparkasse Aachen
Bankleitzahl 390 500 00
IBAN DE02 3905 0000 0016 0079 73
Swift-Bic AACSDE33
Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Um Landwirt:innen Alternativen aufzeigen, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können, betreibt Menschen für Tierrechte das Projekt TransFARMation. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Weiterhin unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt zwei bis dreimal im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.



