Startseite » 09.09.2025: Unsere Forderungen an die neue Tierschutzbeauftragte Silvia Breher
Allgemein

09.09.2025: Unsere Forderungen an die neue Tierschutzbeauftragte Silvia Breher

Die neue Tierschutzbeauftragte Silvia Breher ist im Amt. Dass wir die Besetzung des Amtes mit Silvia Breher äußerst kritisch sehen, ist bekannt. Den Tieren hilft es jedoch nicht, wenn wir die Arbeit mit Breher ablehnen. Wir müssen jetzt alles daransetzen, unter den schwierigen politischen Verhältnissen das Maximum für die Tiere zu erreichen.

Dazu werden wir Breher beim Wort nehmen, indem sie mit der zügigen Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen startet und danach die anderen tierschutzpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag angeht. Die Liste der dringenden Tierschutzprobleme ist lang. Sie reicht von den dramatisch schlechten Bedingungen bei Zucht, Mast, Transport und Schlachtung über den Schutz für Heim-, Wild- und „Versuchstiere“ bis zur Reduktion von Tierversuchen und dem Ende der Missstände bei Kontrolle, Vollzug und Gerichtsbarkeit von Tierschutzvergehen. Daran und wie dringlich konkrete Verbesserungen für die Tiere sind, werden wir die neue Tierschutzbeauftragte in den nächsten vier Jahren stets erinnern.

Besonders wichtig erscheinen uns weitere tierschutzrelevante Aspekte:

  1. Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für neue Stallsysteme: Ein solches
    Verfahren würde sicherstellen, dass neue Haltungssysteme bereits vor ihrer Markteinführung
    den geltenden Tierschutzstandards entsprechen. Gleichzeitig würde dies Landwirtinnen und
    Landwirten mehr Planungssicherheit bieten. In Österreich und der Schweiz sind
    entsprechende Verfahren seit über einem Jahrzehnt etabliert. Da diese Maßnahme bereits in
    früheren Koalitionsverträgen vorgesehen war, bislang jedoch nicht umgesetzt wurde,
    verbinden wir mit Ihrer Unterstützung die Hoffnung auf eine tatsächliche Realisierung.
  2. Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in
    Verarbeitungsbetrieben: Diese Maßnahme könnte eine entscheidende Lücke in der
    behördlichen Überwachung und Rückverfolgung der Tiergesundheit schließen. Die
    gewonnenen Erkenntnisse würden eine gezielte, betriebsspezifische Beratung der
    Tierhalterinnen und Tierhalter ermöglichen und damit zur Verbesserung der
    Haltungsbedingungen beitragen.
  3. Verbot des Handels mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum: Ein solches Verbot
    wäre ein wichtiger Schritt, um dem unkontrollierten und oft tierschutzwidrigen Verkauf – etwa
    von Welpen „aus dem Kofferraum“ – endlich wirksame rechtliche Grenzen zu setzen.