Während der Bundesverband Menschen für Tierrechte traditionell jedes Jahr zum Internationalen Tag des Versuchstiers eine oder mehrere Spezies vorstellt, um über ihr Schicksal im Labor zu berichten, haben sich Berliner Forscherinnen und Forscher für eine Zeremonie entschlossen.
Heute, am 24. April, dem Internationalen Tag des Versuchstiers, laden die Forschungseinrichtungen für Experimentelle Medizin (FEM) und die Charité 3R ihre Mitarbeitenden zu einer feierlichen Einweihung des Gedenksteins für in der Wissenschaft verwendete Tiere ein. Mit dem Stein soll, so heißt es, ein sichtbarer Ort der Anerkennung für Versuchstiere entstehen, deren Verwendung bis heute untrennbar mit dem medizinischen Fortschritt zum Wohle der Patienten verbunden ist.
Gerade der letzte Satz weist den Leser darauf hin, dass ein medizinischer Fortschritt ohne Versuchstiere nicht möglich, ja undenkbar ist. Nach der Gedenkminute können die Wissenschaftler:innen und ihre Mitarbeiter:innen wieder in ihre Labors gehen, um an ihren gentechnischen Veränderungen oder anderweitigen Behandlungen an Tieren zu arbeiten. Die Überlegung, ob man seine wissenschaftliche Fragestellung vielleicht ohne Tier beantworten kann, bleibt in dem Moment draußen – vielleicht am Gedenkstein.
Neue Impulse: Einrichtung, die sich der Verbesserung des Tierschutzes widmet
Insbesondere die Charité 3R will den Tierschutz verstärkt vorantreiben und dort, wo Tierversuche noch nicht ersetzt werden können, deren Leid reduzieren. Dabei wird auch nach neuen Möglichkeiten gesucht, Tierversuche durch tierfreie Methoden zu ersetzen. Die Charité sieht es u.a. als ihre Aufgabe an, neue oder verbesserte Alternativmethoden zu Tierversuchen zu entwickeln, die Verbreitung und Anwendung vorhandener Alternativmethoden zu unterstützen und Forschende in Alternativmethoden und Tierschutz auszubilden, wobei darunter das 3R-Prinzip – replace, reduce, refine – zu verstehen ist.
In der Krise wird der Tierversuch zementiert
Eine Folge der Aufkündigung der Ampelkoalition und des kurzfristig einberufenen Neuwahltermins war, dass die Pläne zur Verbesserung des Tierschutzgesetzes beerdigt wurden. Im Hintergrund drehten konservative Politiker:innen an der Schraube, das Thema Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz raus und in ein neues Forschungsgesetz einzugliedern.
Die neuen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD sind sich darin nicht uneins – gibt es doch wichtigere Dinge als den Schutz von Tieren gegenüber den über ihnen stehenden Menschen. So wurde unlängst eine gemeinsame Erklärung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und des Bundesministers für Bildung und Forschung zur Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit in liberalen, demokratischen Gesellschaften veröffentlicht. Betont wird gerne das Recht der Forschungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz, wenn es um den Einsatz von Versuchstieren geht. Die Pharmaindustrie sieht sich als Lichtblick in der Wirtschaftsflaute – bedingt durch Trump-Zölle, Russlandkrieg und weitere wirtschaftliche Verwerfungen weltweit.
Geschickt lässt sich so das Streben nach Erkenntnis und gesellschaftlichem Fortschritt als Gegenmodell zum ethischen Wunsch nach tierfreier Forschung aufbauen.
Tierversuch lohnender als tierfreie Methoden?
Denn der Tierversuch scheint für manche Wissenschafler:innen immer noch wirtschaftlich lohnender zu sein als sich ernsthaft mit neuen tierfreien Methoden wie Organoiden, multifluidischen Systemen oder KI auseinanderzusetzen zu müssen. Verwiesen wird meist darauf, dass nur der lebende ganzheitliche Organismus in Forschung und Entwicklung aussagekräftig ist. Ob bei den unzähligen Tierversuchen zu Zwecken des reinen Erkenntnisgewinns etwas später Brauchbares herauskommt, lässt sich leider nicht sagen. Denn erstens muss es das nicht, zweitens werden derartige Forschungsergebnisse nicht publiziert und somit der Öffentlichkeit nicht bekannt. Umgekehrt aber bedeutet Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht zwangsläufig, Tierversuche durchführen zu müssen.
Wir wünschen den Tieren anlässlich des Internationalen „Gedenk“tages am 24. April eine Vorwärtsorientierung der Forschung und nicht das Festhalten am Tierversuch und das Verweisen der Zuständigkeit an andere – wie zum Beispiel an die Charité 3R, die seit Jahren engagiert auch tierfreie Methoden entwickelt.
Pressestelle Menschen für Tierrechte
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Um Landwirt:innen Alternativen aufzeigen, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können, betreibt Menschen für Tierrechte die Webseite ausstieg-aus-der-tierhaltung. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.