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24. April 2025: Zum Internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche: Der Schutz von „Versuchstieren“ darf nicht abgeschwächt werden

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will ein „eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche“ schaffen. Durch die Planung, die „Versuchstiere“ aus dem Tierschutzgesetz herauszunehmen und dem Innovationsfreiheitsgesetz zu unterstellen, wäre mit erheblichen Verschlechterungen für die Tiere in den Laboren zu rechnen. Dies zeigt das abschreckende Beispiel Österreichs, das eine ähnliche Regelung hat. Menschen für Tierrechte lehnt dies entschieden ab. Für die Tiere in den Laboren muss der gleiche Schutz gelten wie für alle anderen Tiere. Es ist zudem rechtlich fraglich, ob ein derartiges Vorgehen Erfolg haben kann, denn in Deutschland gibt es eine Pflicht des Staates zum Schutz der Tiere, weshalb eine Verschlechterung rechtlich nicht zulässig sein dürfte.

Der Begriff „Tierversuche“ kommt im gesamten Koalitionsvertrag nur einmal vor. In dem Abschnitt geht es jedoch nicht um Tierschutz, sondern um das sogenannte „Innovationsfreiheitsgesetz“. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will darin der „Forschung mehr Freiheit“ geben. Dazu will sie ein „eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche“ schaffen. Die aufwendig erarbeitete Reduktionsstrategie für Tierversuche oder die überfällige Reform des Tierversuchsrecht wird mit keinem Wort erwähnt. Es wäre im Gegenteil mit erheblichen Verschlechterungen für die Tiere in den Laboren zu rechnen. Denn wenn die „Versuchstiere“ aus dem Tierschutzgesetz herausgenommen und dem Innovationsfreiheitsgesetz unterstellt werden würden, drohte ihnen eine systematische Benachteiligung.

„Es droht ein tierschutzrechtlicher Dammbruch!“
„Die Ankündigung, ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche zu schaffen, trägt klar die Handschrift der Tierversuchslobby. Diese fordert seit Jahren vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen und die Herausnahme der „Versuchstiere“ aus dem Tierschutzgesetz. Wohin das führt, sehen wir in Österreich. Das dortige Tierversuchsgesetz legitimiert Tötungen ohne vernünftigen Grund, schlechtere Haltungsbedingungen und schränkt die Einspruchsmöglichkeiten für die Tierschutz ein. Dieser tierschutzrechtliche Dammbruch, der das deutsche und das europäische Tierschutzrecht mit Füßen tritt, muss verhindert werden“, fordert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte. In Deutschland hat das Tierschutzgesetz eine Verankerung mit dem Grundgesetz, welches die staatliche Ordnung formt. Im Gegensatz zu Österreich ist dort das Staatsziel Tierschutz bereits formuliert.

„Keine Verhältnisse wie in Österreich!“
Österreich hat die „Versuchstiere“ vollständig aus dem Tierschutzgesetz ausgegliedert. Ihre Haltung und Nutzung unterliegt damit dem weit schwächeren Tierversuchsgesetz. Dies hat zu deutlich schlechteren Haltungsbedingungen geführt. In den Laboren leben die Tiere in kleineren Käfigen als für Heimtiere vorgeschrieben. Zudem sind diese karger ausgestattet. Außerdem ermöglicht das Tierversuchsgesetz, Tiere ohne den gesetzlich vorgeschriebenen vernünftigen Grund, also auch aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, wenn sich für diese Tiere keine Verwendung mehr findet. Hinzu kommt, dass Tierschutzorganisationen im Nachbarland keine Möglichkeit mehr haben, Genehmigungen von Tierversuchen anzufechten oder Einspruch einzulegen. Verstöße gegen das Tierversuchsgesetz bleiben zudem oft unbestraft, da das Gesetz kaum Sanktionen für Misshandlungen oder schlechte Haltungsbedingungen vorsieht.

Menschen für Tierrechte wird sich den Plänen, den Schutz der „Versuchstiere“ abzuschwächen, gemeinsam mit seinen Partnervereinen entschieden entgegenstellen. Für die Tiere in den Laboren muss der gleiche Schutz gelten wie für alle anderen Tiere.

 


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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Um Landwirt:innen Alternativen aufzeigen, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können, betreibt Menschen für Tierrechte die Webseite ausstieg-aus-der-tierhaltung. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein.  Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

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