Die Stadt Limburg trifft eine skandalöse Entscheidung. Sie verhängt das Todesurteil für 200 Stadttauben, obwohl es tierschutzgerechte Mittel gibt, um die Taubenpopulation zu reduzieren. Die 200 Tiere sollten eigentlich eingefangen und auf einen Gnadenhof umgesiedelt werden. Die Stadt Limburg hatte das Einfangen öffentlich ausgeschrieben. Doch jetzt hat der Magistrat die Ausschreibung in seiner jüngsten Sitzung aufgehoben, wie die Stadt mitteilte. Auf die Ausschreibung ging demnach nur ein einziges Angebot ein – und das war der Stadt zu teuer. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und Menschen für Tierrechte erheben jetzt Klage.
Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz und Menschen für Tierrechte hatten bereits im Oktober 2024 einen Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz gestellt. In dem Antrag wurde unter anderen nach dem Ergebnis der Zählungen der Stadttauben gefragt und welche Maßnahmen einer tierschutzgerechten Reduktion zur Taubenpopulation von der Stadt geprüft wurden. Da die Limburger Stadtverwaltung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nicht reagiert hat, werden die zwei Tierschutzorganisationen jetzt eine Untätigkeitsklage erheben.
Ein aktuelles rechtswissenschaftliches Gutachten bestätigt zudem, dass die geplante Taubentötung mangels Vorliegens eines „vernünftigen Grundes“ gegen Paragraf 1 Tierschutzgesetz verstößt. Die im Jahre 2012 erteilte Tötungs-Erlaubnis für einen Falkner berechtigt nicht zur pauschalen „Tötung“ von Tauben als Schädlingen, so der Gutachter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz kündigten deswegen an, zusätzlich Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen zu stellen, falls es zur Tötung der Tiere kommen sollte.
Eine Tötung der Tiere ist nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Sie ist auch keineswegs nachhaltig, denn verwaiste Fress-, Brut- und Schlafplätze werden durch den Zuzug von gestrandeten Brieftauben und Tieren aus der Umgebung rasch wieder aufgefüllt. Eine nachhaltige und tierschutzgerechte Regulierung ist hingegen durch ein konsequentes Stadttaubenmanagement mit betreuten Taubenschlägen und Ei-Austausch zu erreichen. Dies belegt die 2021 vom Bundesverband Menschen für Tierrechte durchgeführte bundesweite Umfrage zur Effektivität von Stadttaubenkonzepten. Wenn das Gesamtkonzept konsequent umgesetzt wird, sind betreute Taubenschläge das Mittel der Wahl, um die Population mittels Ei-Austausch zu regulieren.
Pressestelle Menschen für Tierrechte
Christina Ledermann
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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
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Tel: 02252/830 12 10
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Zülpich (früher Aachen) sind Vereine sowie private Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Dazu verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion. Mit dem Projekt Ausstieg aus der Tierhaltung zeigt er Landwirt:innen Alternativen auf, wie sie auch ohne sogenannte Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. Um tierversuchsfreie Methoden voranzubringen, veröffentlicht der Verband das „Ersatzverfahren bzw. Replace des Jahres“ sowie das: „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und setzt sich mit dem Projekt SATIS für eine humane Ausbildung ein. Außerdem unterstützt der Verband das tierschutzkonforme Stadttaubenmanagement und gibt mehrmals im Jahr das Magazin tierrechte heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.