Der Tierschutzkahlschlag in Berlin geht weiter: Am 27. Januar wurde das Verbandsklagegesetz (TSVKG) in einer öffentlichen Sitzung über »Aufwand und Nutzen des Tierschutzverbandsklagegesetzes – Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von Forschung in Berlin« im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung diskutiert. Bereits im Vorfeld hatte die Regierungskoalition aus CDU und SPD angekündigt, das Gesetz „zu qualifizieren“, währendessen die Tierversuchslobby alle Berliner Politiker:innen angeschrieben hat, um gegen das Gesetz mobil zu machen. Dieses Gesetz ist allerdings ein unverzichtbares Instrument, um den Interessen der Tiere in rechtlichen Verfahren Gehör zu verschaffen, da es den Tierschutzorganisationen die Möglichkeit gibt, im Namen der Tiere gegen tierschutzwidriges Verhalten vorzugehen.
Tierschutzverbände werden als Verhinderer der Forschung dargestellt
Obwohl die Tierschutzverbände von neuen Tierversuchsvorhaben erst erfahren, nachdem diese bereits genehmigt wurden, werden sie in den Diskussionen als Verhinderer von Forschung dargestellt – so auch in der öffentlichen Sitzung. Anwesend waren die verbandsklageberechtigten Tierschutzverbände in Berlin, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die darlegten, dass das Verbandsklagerecht die Genehmigungsverfahren für Tierversuche nicht, wie behauptet, behindert oder verzögert: Erst nach der Genehmigung können die Tierschutzverbände Akteneinsicht beantragen, Stellung nehmen und – sofern sie der Überzeugung sind, dass die Genehmigung rechtswidrig erteilt wurde – nachträglich Klage erheben. Das bedeutet, speziell im Tierversuchsbereich können die Verbände den Beginn eines Tierversuches nicht verhindern, sondern immer nur rückblickend tätig werden.
Offener Brief der Tierschutzverbände
Mehrere Berliner Tierschutzverbände, darunter die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, haben im Vorfeld der Ausschusssitzung in einem gemeinsamen offenen Brief die Argumente für ein Verbandsklagerecht in Berlin an die Ausschüsse für Wissenschaft und Forschung sowie für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz übermittelt. Den Brief können Sie hier nachlesen oder als PDF herunterladen.
Warum ist das TSVKG so wichtig?
Das Tierschutzverbandsklagegesetz gibt anerkannten Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, rechtlich für Tiere einzutreten, die selbst keine Rechte durchsetzen können. Es schafft eine prozessuale Waffengleichheit zwischen wirtschaftlichen Interessen und Tierschutzbelangen und trägt dazu bei, Tierschutzregelungen durchzusetzen und Verstöße nicht unbeachtet zu lassen.
Es droht ein gravierendes Vollzugsdefizit
Ohne das TSVKG droht ein gravierendes Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht. Das Gesetz wirkt präventiv, indem es Tierhalter:innen und Unternehmen zu einer besseren Einhaltung von Tierschutzvorgaben motiviert und das Bewusstsein für Tierschutz in der Gesellschaft stärkt. Derzeit gibt es das TSVKG in acht Bundesländern.
Wer sich näher darüber informieren möchte, kann den Vortrag von Dr. iur. Felix Aiwanger anhören. Beim 34. Berliner Online-Tierschutzforum am 17. Dezember 2024 hat er sich intensiv mit der Bedeutung des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes (BlnTSVKG) für den Berliner Tierschutz auseinandergesetzt (Vortrag auf YouTube: www.youtube.com).