
Nach wochenlangen Martyrium starben 69 Kühe und Kälber an der bulgarisch-türkischen Grenze. Dieses neuerliche Tierschutz-Desaster zeigt, dass ein nationales Verbot von Transporten in Drittstaaten in unserem Tierschutzgesetz verankert werden muss.
Nach einem vierwöchigen Tierschutz-Drama wurde am 17. Oktober 2024 bekannt, dass die schwangeren Jungrinder und ihre Kälber in einem türkischen Schlachthof geschlachtet wurden. Das Martyrium der Tiere begann mit der Abfahrt der zwei Tiertransporter Mitte September 2024 in Brandenburg. Die trächtigen 69 Kühe aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen sollten in die Türkei transportiert werden. Sie kamen jedoch nur bis zur bulgarisch-türkischen Grenze.
Kühe und Kälber sterben in LKWs
Dort wurden sie aufgehalten, weil die türkischen Behörden die Einreise verweigerten. Hintergrund war der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Brandenburg. Obwohl die Tiere zeitweise abgeladen wurden, waren viele Kühe so ausgezehrt, dass sie verendeten. Gleichzeitig wurden in dem knöcheltiefen Kot auf den LKWs noch Kälber geboren. Die überlebenden Tiere wurden Mitte Oktober in einem grenznahen Schlachthof in Edirne geschlachtet. In der Türkei werden Tiere in der Regel ohne Betäubung geschlachtet, die Föten ersticken im Mutterleib.
Tierschutz-Drama hätte verhindert werden können
Ein Tierschutz-Drama, das hätte verhindert werden können. Einerseits hätte das zuständige Veterinäramt den Transport wegen des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit nicht genehmigten dürfen. Die Behörden hätten damit rechnen müssen, dass Drittstaaten die Einfuhr der Tiere ablehnen. Schuld trifft auch die Transporteure und Organisatoren, die offensichtlich falsche Angaben gemacht haben. Doch auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir trifft eine Mitschuld. Seit Jahren drängen Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen darauf, Tiertransporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten wie die Türkei zu verbieten. Mehrere juristische Gutachten bestätigen, dass solch ein Verbot nicht nur rechtlich möglich, sondern sogar geboten wäre.
Tiertransportverbot muss ins Tierschutzgesetz
Dennoch wurde das Verbot nicht in die aktuelle Tierschutzgesetznovelle aufgenommen. Anlässlich des aktuellen Tierschutz-Dramas fordert Menschen für Tierrechte die zuständigen Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf, jetzt die Gelegenheit zu nutzen, um endlich ein bundesweites Verbot solcher Qualtransporte in die Tierschutzgesetznovelle aufzunehmen. Wer das Verbot nicht unterstützt, macht sich mitschuldig an dem unerträglichen Leid der Tiere, die nur für die Profitgier des Menschen leiden und sterben.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung von Animals Angels und den Artikel auf tagesschau.