Allgemein Industrielle Tierhaltung

Zehn Tierschutzorganisationen fordern Verbot grausamer Tiertransporte: Offener Brief an Bundestagsabgeordnete

13. September 2024

Gemeinsam mit neun anderen Tierschutzorganisationen fordert Menschen für Tierrechte in einem offenen Brief Abgeordnete des Deutschen Bundestags auf, das Tierschutzgesetz um ein Verbot nationaler Tiertransporte in außereuropäische Drittstaaten zu ergänzen. Nach Auffassung juristischer Gutachten und der Organisationen ist solch ein Verbot auch umsetzbar. Die Organisationen sehen in der laufenden Tierschutzgesetznovelle eine historische Chance, das Verbot grausamer Tiertransporte gesetzlich zu verankern.

„Ein Verbot von Lebendtiertransporten in außereuropäische Drittländer ist aus tierschutzrechtlichen Gründen sowohl nach nationalem als auch nach EU-Recht nicht nur möglich, sondern aus tierschutzpolitischer Sicht sogar ausdrücklich angezeigt: Das ist das Ergebnis diverser Rechtsgutachten und auch die Einschätzung zahlreicher Jurist:innen. Deutschland betont öffentlich immer wieder seine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz. Vor diesem Hintergrund ist die jahrzehntelange Untätigkeit der Bundesrepublik bei grausamen Tiertransporten beschämend. Während Deutschland hier trotz der historischen Chance durch die laufende Tierschutzgesetznovelle auch heute noch auf der Bremse steht, leiden die Tiere nicht nur unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und fehlender tierärztlicher Versorgung auf den Transporten, sondern auch unter den tierquälerischen Schlachtpraktiken in den Zielländern. Um sie wehrlos zu machen, werden den Tieren die Beine gefesselt, die Beinsehnen durchtrennt, teilweise sogar die Augen ausgestochen und anschließend die Kehle ohne Betäubung durchgeschnitten“, heißt es seitens der unterzeichnenden Organisationen.

Gerichtlich anerkannte Gefahr für die Tiere

Die Gerichte haben anerkannt, dass von der Schlachtpraxis in Drittstaaten wie Marokko eine Gefahr für die Tiere ausgeht und sehen den Gesetzgeber in der Verantwortung, rechtliche Regelungen zu schaffen, um die Tiere nicht dieser Gefahr auszusetzen. Doch die Bundesregierung lehnt ein nationales Verbot von Lebendtiertransporten in außereuropäische Drittstaaten mit dem Argument ab, dass solch ein Verbot nicht mit internationalem und europäischem Handelsrecht vereinbar sei. Zahlreiche juristische Gutachten stellen hingegen fest, dass diese Vereinbarkeit sehr wohl gegeben sei. Selbst der Europäische Gerichtshof hat bereits 2015 geurteilt, dass die Einhaltung der EU-Tiertransportverordnung bis zum Bestimmungsort – auch wenn dieser außerhalb der EU liegt – gewährleistet werden muss. Dies wird jedoch regelmäßig nicht umgesetzt. Außerdem verstoßen die Schlachtpraktiken in Drittstaaten wie z. B. Marokko, Libyen, Libanon, Ägypten, Israel, Usbekistan und der Türkei gegen die Tierschutzstandards der World Organisation for Animal Health. Standards, die von der World Trade Organisation selbst anerkannt worden sind.

Die Tierschutzorganisationen fordern deswegen die zuständigen Abgeordneten dazu auf, ein Verbot von Lebendtierexporten in außereuropäische Drittstaaten in den Entwurf zum Tierschutzgesetz mit aufzunehmen und das Leid der Tiere bei Transporten endlich zu beenden.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
  • Animals‘ Angels e. V.
  • Animal Welfare Foundation e. V.
  • Bundesverband Tierschutz e. V.
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
  • Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
  • Deutscher Tierschutzbund e. V.
  • Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V.
  • PROVIEH e. V.
  • VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

Zum offenen Brief geht es hier.