10. Januar 2019: Tübinger Affenversuche belegen Versagen des Rechtsstaats bei Tierschutzverstößen
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall der Tübinger Affenversuche belegt nach Ansicht des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ein Versagen der Strafverfolgung bei Tierschutzvergehen. Wie schon in Münster, Jena und Bad Nauheim werden Tierschutz-Verstöße im Labor nicht konsequent verfolgt. In einem 4-Punkte-Plan stellt der Verband vor, was passieren muss, damit Tiere … 10. Januar 2019: Tübinger Affenversuche belegen Versagen des Rechtsstaats bei Tierschutzverstößen weiterlesen
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