Gremienarbeit des Bundesverbandes
Vertreter des BV arbeiten in verschiedenen beratenden Gremien auf Bundes- und Landesebene mit. Dies ermöglicht es dem Verband, immer auf dem aktuellen Stand tierschutzpolitischer Entwicklungen zu sein und seine Kompetenz im Sinne der Tiere einzubringen.
Bundestierschutzkommission
Der Bundesverband ist Mitglied in der Bundestierschutzkommission. Sie berät das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Fragen des Tierschutzes. Vor dem Erlassen von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften wird die Kommission gehört. Dadurch hat der Bundesverband die Möglichkeit, schon im Vorfeld zu allen tierschutzrelevanten Entwürfen des Bundesministeriums Stellung zu nehmen.
ZEBET
Der Bundesverband ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET). Sie ist dem Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin angeschlossen und hat die Aufgabe, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen zu dokumentieren, ihre Einsatzmöglichkeiten für die Praxis zu prüfen und deren Anerkennung voranzutreiben.
set
Der Bundesverband ist Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set). In den Gremien Stiftungsrat, Beirat und Kuratorium sind Vertreter aus Tierschutz, Wissenschaft, Industrie und Politik vertreten. Die wesentliche Aufgabe der Stiftung besteht darin, den Austausch zwischen Wissenschaft, Industrie und Behörden zu fördern und Studien zu finanzieren, die die Abschaffung von Tierversuchen ermöglichen.
Tierversuchskommissionen
Seit 1986 im Tierschutzgesetz diese Beratungsgremien festgeschrieben wurden, sind Mitglieder des BVs in beratenden Kommissionen nach Paragraf 15 Tierschutzgesetz vertreten. Diesen Kommissionen sind den Genehmigungsbehörden der Bundesländer beigeordnet. Hier werden alle genehmigungspflichtigen Anträge auf Tierversuche beraten. Die Kommissionen geben zu den Anträgen ein Votum ab, die endgültige Entscheidung zur Genehmigung eines Tierversuchs bzw. zu dessen Ablehnung fällt die zuständige Behörde. In etlichen Fällen können die Vertreter des Bundesverbandes auf vorhandene Ersatzverfahren verweisen. Dadurch werden die Tierzahlen reduziert oder ganze Versuchsteile können entfallen. Häufig werden Auflagen erteilt, so dass die Versuche weniger belastend für die Tiere werden (z.B. Einsatz von Schmerzmitteln). In einzelnen Fällen werden beantragte Tierversuche nicht genehmigt.
Tierschutzbeiräte
Der BV ist in den Beiräten der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vertreten. Mitgliedsvereine des Bundesverbandes setzen sich in weiteren Beiräten (z.B. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen) für den Tierschutz ein. Die Beiräte beraten das zuständige Landesministerium in Tierschutz politischen Fragen und greifen tierschutzrelevante Themen auf und machen Verbesserungsvorschläge. Seit 2008 treffen sich Vertreter aller Beiräte einmal im Jahr, um sich über die Arbeit in den Beiräten auszutauschen und die Arbeiten zu koordinieren.