Aktuelles zum Thema Zoo
Aktuelle Studie: Zustände in europäischen Zoos teilweise katastrophal
Die Tierschutzorganisation “Born Free”, mit der der Bundesverband in dem Netzwerk ENDCAP ( the European network to END the keeping of wild animals in CAPtivity) zusammenarbeitet, präsentierte am Mittwoch in Brüssel eine Studie, wonach zahlreiche Zoos gegen die EU-Zoo-Richtlinie verstoßen. Diese 2002 beschlossene Richtlinie gibt Mindeststandards zur Unterbringung von Wildtieren vor. Für die Studie wurden mehr als 200 Zoos und Tierparks in 20 EU-Ländern überprüft. In Deutschland wurden 25 Zoos untersucht. Es zeigte sich, dass Probleme eher bei kleineren Zoos auftreten. Neben zu kleinen und verdreckten Käfigen und mangelnden Sicherheitsvorkehrungen, machten die Engländer auch das teils schlecht ausgebildete Personal für die schlechten Zustände verantwortlich.
Mehr zum Thema (in englischer Sprache) unter: www.bornfree.org.uk
Mai 2011: Tierpark Lübeck: Doch noch ein Happy-End für Bruno – mit 15-jähriger Verspätung
Im Mai nun hat sich der Leidensweg eines der bekanntesten Tierpark-Insassen dem Ende zugeneigt. Der 34-jährige Braunbär Bruno ist wohlbehalten in das Bärenschutzzentrum BÄRENWALD Müritz in Mecklenburg-Vorpommern überführt worden.
Februar 2011: Tierpark Lübeck: Was folgt nach dem Aus?
Seit 1989 kämpfen Tierschützer und Tierrechtler, unter ihnen der Bundesverband und der Landesverband Menschen für Tierrechte Schleswig-Holstein, unermüdlich für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Tiere des Tierparks Lübeck. Der Tierpark wurde zwar Ende Oktober 2010 geschlossen - jedoch vegetieren dort noch immer über 40 Tiere unter katastrophalen Bedingungen. Mit einer Strafanzeige der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erreicht die Entwicklung nun einen weiteren Höhepunkt.
Die Geschichte des umstrittenen Tierparks in Lübeck-Israelsdorf reicht bis ins Jahr 1952 zurück. Damals wurde der Park als Privatbetrieb von einer Dompteurin gegründet. Die Pfleger Waltraud und Günter Lehmensiek übernahmen ihn ab 1976. Wegen nicht artgerechter Haltung und Tierquälerei forderten Tierschützer immer wieder, den Tierpark zu schließen und die Tiere artgerechter in Auffang- und Pflegestationen unterzubringen.
Insbesondere die Haltung der zwei Schimpansen war erschreckend: Sie litten an Hospitalismus* und sollen ihren eigenen Kot gefressen haben. Wasserstellen waren verschmutzt und ausgetrocknet. Bei Schafen, Ziegen und Kleinpferden war für jedermann die unterlassene Klauen- bzw. Hufpflege ersichtlich. Bei einer Begehung im Oktober 2010 waren zusätzlich Kot- und Uringestank in einigen Tiergehegen festzustellen und teilweise verletzungsträchtige Gehege-Eingrenzungen. Neben Parasitenbefall bei den Katzen wurden bei Ziegen und Kleinpferden zudem übertragbare Hautkrankheiten festgestellt.
Hilfsangebote abgelehnt
Jahrelang gab es zahlreiche Hilfsangebote zur kostenlosen Unterbringung betroffener Tiere, alle wurden jedoch abgelehnt, Beschwerden und Strafanzeigen durch Tierschützer wurden abgewiesen. Zeugen der Tierquälerei sahen sich mit Unterlassungsklagen und Hausverboten für den Tierpark konfrontiert.
Eine zentrale Figur im Geschehen ist der Lübecker Amtstierarzt Dr. Andreas Müller-Buder, der bezüglich der Tierparkführung keine fachlichen und tierrechtlichen Bedenken hatte und die Fortführung des Betriebes unterstützte. Im November 2009 nun kam doch das Aus: die Bürgerschaft beschloss die Kündigung des Pachtvertrags bis Ende 2011. Der Tierpark wurde erfreulicherweise vorzeitig am 31.Oktober 2010 geschlossen. Zwar kamen im November die Schimpansen im Wales Ape and Monkey Sanctuary in Großbritannien unter, aber noch immer leben ca. 43 Tiere auf dem Tierparkgelände. Dies sind Ponys, Ziegen, Enten, Hühner, Meerschweinchen und der 33-jährige Braunbär Bruno, der nun Gegenstand der Strafanzeige der DJGT ist. Die DJGT hat gegen das Betreiberehepaar, die Lübecker Amtstierärzte sowie gegen das Kieler Umweltministerium Strafanzeige gestellt. Die Juristen werfen den Amtstierärzten eine Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vor. Begründet wird dies damit, dass diese beispielsweise nicht tätig geworden seien, obwohl bereits vor 18 Jahren zwei Sachverständige schlussfolgerten, dass die Tiere des Lübecker Tierparks „in strafrechtlich erheblicher Weise Schmerzen oder Leiden erdulden müssen“.
Strafanzeige geboten
Eine von der DJGT beauftragte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Tierschutz – insbesondere auch für Zoo- und Zirkustierhaltungen – kam nach Begutachtung des Tierparks im Oktober 2010 zu dem Schluss, dass der an Tumoren und degenerativer Arthrose unheilbar erkrankte Bär in Erfüllung der zwingenden Vorgaben des Tierschutzgesetzes stressfrei und schmerzlos einzuschläfern sei. Dem entgegen hält der Amtstierarzt Brunos Gesundheitszustand als „seinem hohen Alter entsprechend“ für „recht gut“ und verweist auf ein englischsprachiges Gutachten der International Zoo Veterinary Group. Dieses sprach sich u.a. allerdings für eine sofortige Umsiedlung des Bären noch vor Wintereinbruch aus, was nicht geschah. Wegen permanenter Untätigkeit der beteiligten Institutionen war eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lübeck zwingend geboten. Der Bundesverband begrüßt die Anzeige der DJGT. Zusammen mit den Menschen für Tierrechte Schleswig-Holstein hatte er an der Kündigung des umstrittenen Tierparks maßgeblich mitgewirkt, indem er Lübecks Politiker wiederholt aufgefordert hatte, den Tierpark zu schließen. Neben einem juristischen Gutachten, mit dem der Bundesverband den Bürgerschaftsbeschluss zur Kündigung vorantrieb, reichte er im November 2009 zudem Beschwerde bei der EU-Kommission ein. In dieser kritisiert der Verband, dass dem Lübecker Tierpark Israelsdorf trotz der eklatanten Missstände die Zertifizierung nach der EU-Zoorichtlinie erteilt wurde.
Christiane Hohensee
* Hospitalismus ist eine Verhaltensstörung, die bei Tieren in Gefangenschaft auftritt und sich in zwanghaft wiederholten gleichförmigen Bewegungsmustern äußert
Juni 2010: Erfolg beim Prozess zur Tigertötung: Zoodirektor und Mitarbeiter verurteilt
Der Bundesverband begrüßte die Entscheidung des Amtsgerichts Magdeburg vom 17. Juni, in der das Gericht Zoodirektor Kai Perret und drei weitere Mitarbeiter des Zoos zu Geldbußen verurteilte. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, drei Tigerbabys ohne einen vernünftigen Grund getötet zu haben. Zum Hintergrund: Der Zoo Magdeburg züchtet Sibirische Tiger im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes. Im Mai 2008 bekamen kurz nach der Geburt drei lebensfähige Jungtiere die Todesspritze, da sie nicht reinerbig waren. Der Zoo begründete die Tötung damit, dass die Tiger für die Erhaltungszucht wertlos gewesen wären und es keinen Platz für sie gegeben hätte. Der Bundesverband erstattete daraufhin Anzeige, da der vom Tierschutzgesetz geforderte „vernünftige Grund“ für eine Tiertötung nicht gegeben war – mit Erfolg. Der Bundesverband sieht in dem Urteil einen Erfolg zum Schutz aller Tiere im Zoo. Denn es ist ein Signal für andere zoologische Einrichtungen, dass das Tierschutzrecht für alle Tiere gilt und es einen Freibrief für Populationsmanagement in Zoos nicht gibt. Sogenannte überzählige Tiere werden in Zoos immer noch getötet, wenn es für sie keine Abnehmer gibt.





