Grundwissen Zirkus
Dressierte Tiere im Zirkus gelten noch immer als »Attraktion«. Die kurzen Auftritte in der Manege, von Musik und Applaus umrauscht, vermitteln dem Publikum, besonders den Kindern, die Illusion, dass es diesen Tieren gut geht. In Wahrheit sind »Zirkustiere« zu einem erbärmlichen Leben verurteilt.
Viele Menschen haben längst erkannt, dass Tiernummern im Zirkus nicht mehr dem heutigen Verständnis von Tieren entsprechen. In Österreich ist die Haltung von Wildtieren im Zirkus seit Januar 2005 per Gesetz verboten. In 13 weiteren Ländern gelten ähnliche Verbote oder Beschränkungen.
Immer mehr Kommunen verweigern Auftritte
Viele Städte und Gemeinden (z. B. in Kanada, Italien, USA, Belgien) verweigern solchen Zirkussen den Auftritt auf öffentlichem Grund. Verhaltensforscher und Zoologen bemühen sich aus Fachkenntnis zunehmend darum, die Tradition der Zurschaustellung »wilder« Tiere zu Unterhaltungszwecken abzuschaffen.
In Deutschland gibt es über 350 (!) reisende Zirkusunternehmen, wobei noch Gastspiele ausländischer Unternehmen hinzukommen. Ein Gesetz, das die Haltung und Dressur von »Zirkustieren« regelt, gibt es nicht - in einem Land, in dem sonst bekanntermaßen alles und jedes geregelt wird.
Tierschutzgesetz greift nicht
Das grobmaschige Tierschutzgesetz beschäftigt sich nicht speziell mit Exoten. Die Anregungen in den sogenannten »Leitlinien« für Zirkusbetriebe, die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erstmals 1990 aufgestellt und zehn Jahre später ein wenig überarbeitet wurden, enthalten nur minimale Anforderungen, die obendrein von Ausnahmen durchlöchert sind und denen überhaupt keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt. Ähnliche Leitlinien ohne Gesetzeskraft gibt es für Reptilien, Pferde und Säugetiere allgemein.
Amtsverterinäre oft überfordert
Veterinärbehörden schauen - wenn überhaupt - nur oberflächlich nach, ob allzu krasse Abweichungen vom »Üblichen« vorliegen, etwa ansteckende Krankheiten oder auffälliger Schmutz. Sie verfügen in der Regel auch nicht über Experten für Wildtiere. Gewöhnlich sind sie froh, wenn der Zirkus nach einigen Tagen aus ihrem Zuständigkeitsbereich mit unbekanntem Ziel verschwindet. Staatsanwälte stellen Anzeigen meist wegen Geringfügigkeit ein. Die Beschlagnahme selbst extrem schlecht gehaltener Tiere scheitert meist schon daran, dass es keine geeigneten Auffangstationen gibt. Allenfalls müssen die Zirkusleute mit ein paar Auflagen rechnen, nach denen am nächsten Spielort niemand mehr fragt. Zwar sind seit März 2008 die rechtlichen Voraussetzungen für ein Zirkusregister gegeben, das es den Behörden ermöglichen soll, reisende Zirkusbetriebe mit Tieren zentral zu registrieren, Informationen leichter auszutauschen und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz effektiver zu bekämpfen. Da nicht alle Amtsveterinäre verpflichtet wurden, ihre Daten zu melden, ist zu bezweifeln, dass den Tieren dadurch tatsächlich geholfen wird.





