Tierschutz-Forschungspreise
Die Reduktion bzw. Abschaffung von Tierversuchen ist nicht nur ein Anliegen des Bundesverbandes, sondern auch gesellschaftlicher Konsens und wird rechtsverbindlich vom Tierschutzgesetz und der EU- Tierversuchsrichtlinie festgeschrieben.
Neben dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit 15.000 Euro dotierten Tierschutz-Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, vergeben bisher nur die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz*, Hessen und Baden-Württemberg Preise zur Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden.
Dabei sind diese Preise ein wichtiges gesellschaftspolitisches Zeichen für die Reduktion der Tierversuche und zur Aufwertung von tierversuchsfreien Methoden. In 2011 lobt auch Berlin erstmals einen Forschungspreis aus. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weisen zusätzlich zum Forschungspreis auch noch einen Forschungsetat für die Entwicklung tierversuchfreier Verfahren aus.
Neben der Entwicklung von neuen Verfahren, ist es entscheidend, das antiquierte Anerkennungsverfahren endlich zu reformieren. Bisher muss eine neue Methode ein bis zu zehn Jahre dauerndes behördliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, bis es Tierversuche ersetzen darf.
Seit 1986 verlangen EU-rechtliche Vorschriften (RL 86/609/EWG) und das Tierschutzgesetz sowie jetzt auch die gerade beschlossene Tierversuchsrichtlinie - die ab 2013 anzuwenden ist - Ersatzmethoden zum Tierversuch zügig zu entwickeln. Der Bundesverband bemängelt u.a., dass diese Weiterentwicklung bislang nicht einmal dokumentiert wird. Jährlich wird nur eine Statistik über den bundesweiten Einsatz von Tieren in Experimenten herausgegeben, ein Pendant über Entwicklungen und Anwendungen tierversuchsfreier Methoden gibt es trotz Einforderungen nicht. Zudem beklagt der Bundesverband, neben einer mangelhaften finanziellen Förderung, ein großes Manko in der universitären Ausbildung. Z. B. gebe es noch immer keine Lehrstühle für tierversuchsfreie Forschung, es existiert lediglich ein durch private Stiftungsgelder finanzierter Lehrstuhl in Konstanz. Doch nur so könnten Studenten an diesen neuen Wissenschaftszweig herangeführt und innovative Nachwuchswissenschaftler gewonnen werden.
*Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte den mit 20.000 Euro dotierten Preis zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch eingerichtet, nachdem Bundesverband und Landesverband Menschen für Tierrechte im Jahr 2005 heftig gegen die Errichtung eines neuen Tierlabors für 30 Millionen Euro an der Uni Mainz protestiert hatten





