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Nordrhein-Westfalen

Der Kabinettsentwurf der rot-grünen Landesregierung liegt seit dem 26.04.2011 vor. Es ist der umfassendste Gesetzentwurf, den ein Bundesland bisher vorgelegt hat. Er räumt den anerkannten Tierschutz-Organisationen die meisten Rechte und im Gegenzug auch Pflichten ein.

Für den Bundesverband ist das Klagerecht im Tierschutz überfällig, weil bisher niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen per Gericht überprüfen lassen kann. Tiernutzer dagegen können durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen klagen.

Mit der Einführung wird kein neues Tierschutzrecht geschaffen. Es wird nur möglich, dass anerkannte Tierschutzvereine per Gericht überprüfen lassen können, ob geltende Tierschutzbestimmungen im Alltag auch angewendet werden.

Dem Tierschutz fehlt die Judikative

Die Tierschutz-Verbandsklage ist das einzige adäquate Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie entspricht auch dem Willen des Grundgesetzes. Denn dieses fordert für unseren Rechtsstaat, die Macht in eine gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt zu teilen. Dem Tierschutz fehlt bisher die Judikative.

Vorgesehen sind das Klagerecht sowie Mitwirkungs- und Informationsrechte für anerkannte Verbände zu folgenden Bereichen des Tierschutzes: bau- und immissionschutzrechtliche Genehmigungen für Tierhaltungsanlagen; Erlaubniserteilungen zum Schlachten ohne Betäubung (4a Absatz 2 Nr. 2 TierSchG); Erlaubniserteilungen zum Kürzen von Schnäbeln (Küken und Nutzgeflügel) sowie alle Maßnahmen, die unter § 6 Abs. 3 TierSchG fallen; Genehmigungen von Tierversuchen (§ 8 Absatz 1 TierSchG); Erlaubnisse zur Zucht und Haltung von Tieren (nach § 11 Absatz 1 TierSchG). Das Klagerecht ist auch vorgesehen zu § 16 a TierSchG (behördliche Anordnungen zum Tierschutz). Das Gesetz soll Anfang 2012 verabschiedet werden.

Anhörung und Unterschriftenübergabe

Am 30.11.2011 fand eine Anhörung im Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtags statt, zu der auch der Bundesverband eingeladen wurde. Anlässlich dieser Expertenbefragung übergaben der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Siegener Mitgliedsverein Die Tierfreunde über 25.000 Unterschriften für das Klagerecht an den Vorsitzenden des Ausschusses Friedhelm Ortgies (CDU). Damit wollen die Vereine demonstrieren, dass die Bürger das Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen unbedingt befürworten. Die Unterzeichner wenden sich auch gegen die unzutreffenden Behauptungen der Gegner aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Behörden, die derzeit massiv gegen das Klagerecht mobil machen.

Die Gegner machen mobil

Im Rahmen der Anhörung im Umwelt-, Innovations- und Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags gaben Vertreter verschiedener Interessensgruppen ihre Einschätzung zu dem Gesetzentwurf ab. 19 Verbände und Einzelpersonen hatten Stellungnahmen abgegeben.  

Nach Ansicht des Bundesverbandes positionierten sich die Landes-Tierärztekammern, Wissenschaftler und Versuchstierkundler gegen das Klagerecht, weil sie eine Beschneidung ihrer beruflichen Interessen befürchten. Zudem unterstellten sie den Tierschutzorganisationen, mit Hilfe des Klagerechts die tierexperimentelle Forschung zu blockieren. Dr. Christiane Baumgartl-Simons entgegnete wie folgt: "Diese Furcht ist gegenstandlos, denn die Tierschutz-Verbandsklage kann nur per Gericht prüfen lassen, ob geltendes Tierschutzrecht eingehalten wird. Diese gerichtliche Qualitätssicherung muss im Sinne der Tiernutzer und der Vollzugsbehörden sein, weil so die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen bestätigt wird.

Wer sich als Tiernutzer gegen das Klagerecht im Tierschutz stellt, gleichzeitig aber selbst für sich in Anspruch nimmt, bei Gericht gegen Tierschutzauflagen zu klagen, spricht sich gegen das Grundgesetz aus. Denn dieses will, dass jegliches Handeln von Gerichten überprüfbar sein muss. Auch die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.

Hier lesen Sie alle 19 Stellungnahmen: www.landtag.nrw.de

Hier lesen Sie die Stellungnahme des Bundesverbandes zum Kabinettsentwurf.

Die Gegner der Tierschutz-Verbandsklage gehen derzeit gegen das wichtige Klagerecht vor und schreiben die Abgeordneten an. Aus diesem Grund hat der Bundesverband auch Stellung zu den Briefen der Gegenseite genommen und seine Darstellung an die Ministerpräsidentin, die Wissenschaftsministerin, den Umweltminister, an die Mitgliedern des Umweltausschusses sowie die Absender geschickt.

Hier lesen Sie die Stellungnahmen des Bundesverbandes zu den Schreiben als PDF:

Der Gesellschaft für Versuchstierkunde
Der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe


nocruelcosmetics.org  
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