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Gravierendes Urteil des VGH Kassel

StadttaubenDer Veraltungsgerichtshof Kassel hat am 1. September 2011 eine gravierende Entscheidung in Sachen Stadttauben-Tötung gefällt. Die Medien berichteten umgehend, sorgten jedoch vielfach für Verwirrung sowie zu der Annahme, Stadttauben dürften nun bei großem Vorkommen allerorts getötet werden.

Das Ergebnis des Vorgangs ist zunächst dieses:

Der Kläger, ein Falkner, bekam von den Richtern zwar keine grundsätzliche Erlaubnis für das gewerbsmäßige Fangen und Töten der Stadttauben. Die Richter verpflichteten aber den zuständigen Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann und die Stadttauben getötet werden dürfen. Revision ist zugelassen.


Das bedeutet: Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, stellt sich anhand der schriftlichen Gründe, die erst in einigen Wochen vorliegen werden, die Frage, was daraus für Hessen und bei möglicher Übernahme in anderen Ländern und letztlich bundesweit daraus folgt.
Der Bundesverband setzt nun darauf, dass die Behörde im Sinne des Tierschutzes Rechtsmittel einlegen wird. Mit dem Bundesverband kooperierende Juristen signalisierten der Behörde heute großes Interesse an einem Austausch.

Hier finden Sie z. B. den Vorgang recht verständlich dargelegt:
www.spiegel.de

nocruelcosmetics.org  
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