Legehennen

Der Mensch hat das Huhn durch züchterische Selektion zur sogenannten "Legehenne" gemacht. Er hat die Tiere damit zu Eierproduzenten degradiert und zwingt sie zu widernatürlichen Höchstleistungen. Wenn die Legeleistung der Hennen nach ca. 1 Jahr abnimmt, weil sie durch das ständige Eierlegen völlig ausgezehrt sind, werden die Tiere als Suppenhühner geschlachtet. Seit 2009 ist die Haltung von sogenannten Legehennen in konventionellen Käfigen, auch Legebatterien genannt, verboten. Dennoch dürfen die Hennen immer noch in Käfigen, der sogenannten "Kleingruppenhaltung" gehalten werden.
Millionenfache Tötung von Küken
Auch wenn die Haltungsformen verbessert wurden (s.u.), ändert dies nichts an der Ausbeutung der Tiere und der grausamen Selektion der Eintagsküken in den Brütereien. Da bei der Nachzucht der "Legehennen" die männlichen Küken aus ökonomischer Sicht "wertlos" sind - ihre Mast würde im Vergleich zu den "Masthühner"-Rassen viel länger dauern -, werden alljährlich allein in Deutschland ca. 40 Millionen männliche Küken aussortiert und getötet.
Schnabelkürzen: Tierqual im Hühnerstall
Wegen der drangvollen Enge, Stress und Mangelerscheinungen kommt es bei "Legehennen" besonders in der Bodenhaltung häufig zu Federpicken und zu Kannibalismus. Deswegen wird bei rund 90 Prozent aller "Legehennen" in Deutschland die empfindsame Schnabelspitze bei vollem Bewusstsein mit einer heißen Klinge abgetrennt. Gemäß Tierschutzgesetz ist das Schnabelkürzen verboten. Die Behörden der einzelnen Bundesländer können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Mittlerweile ist die Ausnahme jedoch zur Regel geworden.
Warum werden immer noch Hennen in Käfigen gehalten, obwohl dies doch verboten ist?
Kurzer Rückblick: Im Jahr 1999 erklärte das BVerfG die Hennenhaltungsverordnung von Dezember 1987 für nichtig und stellte Grundanforderungen an eine tierschutzkonforme Haltung. Dazu gehört, dass die Tiere ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen ausleben können müssen. Als Konsequenz aus diesem Urteil und einer kurz danach erlassenen EG-Richtlinie wurde im Februar 2002 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Bestimmungen für das Halten von Legehennen ergänzt. Diese - unter Bundesministerin Renate Künast (B90/Die Grünen) durchgesetzten - Ergänzungen bedeuteten die faktische Abschaffung der konventionellen Käfighaltung in Legebatterien. Als Haltungsformen waren nur noch Boden-, Volieren- und Freilandhaltung vorgesehen.

Lobby setzte neuen Käfig durch
Auf Druck der Agrarlobby führte Künasts Nachfolger - der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) - die Käfighaltung im August 2006 gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz durch einen Maßgabebeschluss des Bundesrates wieder ein. Dieser erlaubte minimal größere Käfige, die beschönigend als "Kleingruppenhaltung" bezeichnet wurden. Außerdem konnten die Lobbyisten längere Übergangsfristen für die herkömmlichen Legebatterien durchsetzen. Nur ein Bundesland leistete Gegenwehr: Rheinland-Pfalz wandte sich gegen die "Kleingruppenhaltung" und reichte im Juni 2007 ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ein.
Aigner scheitert mit langen Übergangsfristen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als höchstes deutsches Gericht urteilte Ende 2010 über die Haltung der "Legehennen" und untersagte die Kleingruppenhaltung. Begründung: Im Rechtsetzungsverfahren sei 2006 die Tierschutzkommission nicht in der erforderlichen Weise angehört worden. Das Bundesverfassungsgericht fordert nun eine Neuregelung der "Legehennenhaltung" bis 31. März 2012. Bundesministerin Ilse Aigner legte im Mai 2011 einen entsprechenden Entwurf vor (Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Der Bundesverband, der vom Bundesministerium zur Stellungnahme aufgefordert wurde, begrüßte zwar, dass der Entwurf die Haltungsvorgaben der Ersten Verordnung zur Änderung der Nutztierhaltungsverordnung aufgriff, teilte aber mit, dass er den Entwurf nur mittragen könnte, wenn die gravierendsten Mängel behoben würden. Der Verband forderte in seiner ausführlichen Stellungnahme unter anderem, die Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung auf maximal sechs Jahre festzulegen.
Kompromissvorschlag erlaubt Käfige bis max. 2025
Am 23. September 2011 stimmte der Bundesrat erfreulicherweise gegen den Entwurf der Bundesregierung. Im Februar 2012 einigte sich der Bundesrats-Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz auf einen Kompromissvorschlag, den die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur Legehennenhaltung gefunden hatten. Danach soll die Haltung in sogenannten Kleingruppenkäfigen Ende 2023 und in Ausnahmefällen 2025 beendet werden. Dies bedeutet gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung, die 2035 forderte, eine Verkürzung der Laufzeit um 12 bzw. 10 Jahre.Der Bundesrat stimmte am 2. März 2012 für den Vorschlag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sowie für weitere Verbesserungen des Regierungsentwurfes. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, die Beschlüsse der Länder in den Regierungsentwurf aufzunehmen. Die Zeit drängt, denn am 31.03.2012 sollen die Haltungsvorgaben verbindlich vorliegen.






