12. November 2010: Tierschutz-Verbandsklage: Regierungsentwurf enthält Mängel
Lokale Pressemitteling Saarland
Gemeinsame Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.,
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar e.V.
»Damit fällt der ganze Entwurf in sich zusammen, denn genau für diesen Konflikt brauchen wir das Klagerecht«, so Rolf Borkenhagen, Vorsitzender des Landesverbandes. Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes ergänzt: »Wenn Behörden Tierschutzrecht nicht durchsetzten, so hat das Umweltministerium schon heute die Pflicht, die Vollzugsdefizite abzustellen und muss nicht durch klagebefugte Tierschutzorganisationen in seiner Durchsetzungskraft gestärkt werden«.
Die Tierrechtler können den Gesetzentwurf nur dann mittragen, wenn die Entscheidung des Umweltministeriums auf Nicht-Vorliegen eines Rechtsverstoßes ebenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Außerdem müsste in den Entwurf aufgenommen werden, dass außer Landestierschutzorganisationen auch die jeweils bundesweit tätigen Dachorganisationen das Klagerecht erhalten können, da Tierschutzrecht Bundesrecht sei.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es als erstes.
Gesetzesentwurf:
www.tierschutzwatch.de
Die Stellungnahme der Verbände kann über die Pressestelle angefordert werden.
Kontakt:
Pressestelle - Stephanie Elsner,
Tel.: 05237 - 2319790,
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