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Osteraktion: Hühner in Seehofer-Käfigen darf es nicht geben! Menschen für Tierrechte rufen Bürger zum Protest auf und starten neue Online-Aktion |
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Nachdem der Bundesrat am 7. April Bundesminister Horst Seehofer aufgefordert hat, das zum 1.1.2007 unter der ehemaligen Verbraucherschutzministerin Renate Künast beschlossene Verbot der Haltung von "Legehennen" in Käfigen außer Kraft zu setzen, fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte, dass Minister Seehofer zu seinen Worten steht und seine Unterschrift zur Neuauflage der Käfighaltung verweigert. Zudem appelliert der Verband an die Bürger, diese Forderung auch per Online-Aktion zu unterstützen.
Am 3. April hatte der Bundeslandwirtschaftsminister gegenüber Tierschutzorganisationen erklärt, er werde keine Rechtsvorschrift unterschreiben,
 |  |  | in welcher der Bundesrat die Neuregelungen der Schweinehaltung mit der Zulassung neuer »Legehennen«-Käfige verbinde.
|  | Außerdem dürfe der neue, modifizierte Hühnerkäfig nur bis 2020 zugelassen werden.
|  | Darüber hinaus dürfe der neue, modifizierte Hühnerkäfig nur eingeführt werden, wenn bis 2009 mindestens 50% der Hennen in Boden-, Freiland- oder Volierenhaltung leben würden. |
»Diese Bedingungen sind im Bundesratsbeschluss vom 7. April nicht erfüllt. Wenn Horst Seehofer glaubwürdig bleiben will, darf er den Bundesratsbeschluss nicht unterschreiben«, so Dr. Pedro de la Fuente, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Passend zu Ostern ruft der Verband daher Bürger und Bürgerinnen auf, sich an der Aktion »Nein! zum Seehofer-Käfig« zu beteiligen.
Der Bundesratsbeschluss verbindet die Neuregelung der Schweinehaltung mit der Zulassung neuer Hennenkäfige. Er sieht zudem vor, dass eine Henne auf knapp 900 qcm Bodenfläche gehalten werden darf - das entspricht nicht einmal der Fläche von eineinhalb DIN A 4-Seiten. Der Bundesverband betont, dass auf dieser Fläche keine Henne tiergerecht leben könne. Deshalb müsse alles aufgeboten werden, um einen Seehofer-Käfig zu verhindern. Da Tierschutzorganisationen bisher noch kein Klagerecht haben, gäbe es nach Zulassung des Haltungssystems nur die Möglichkeit, dass ein Bundesland Normenkontrollklage gegen dieses Haltungssystem erhebe. Soweit dürfe es aber erst gar nicht kommen.
Online-Aktion und weiter Informationen:
www.hennenaktion.tierrechte.de
Kontakt:
Stephanie Elsner,
Tel.: 05207 - 929263
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