Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies heute eine Klage Frankreichs ab, die das bereits beschlossene EU-weite Verbot für Tierversuche in der Kosmetik rückgängig gemacht hätte. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertet das Urteil als bedeutsamen Sieg für den Tierschutz und für die Demokratie.
Anfang 2003 hatte die EU mit der Richtlinie 2003/15/EG den Ausstieg aus dem Kosmetik-Tierversuch beschlossen. Nach dieser Richtlinie dürfen ab 2009 für die Entwicklung von Kosmetika EU-weit keine Tierversuche durchgeführt werden. Ab 2013 ist auch jeglicher Verkauf von am Tier getesteten Schönheitsprodukten verboten. Frankreich, Heimat der weltgrößten Kosmetikhersteller, wollte das Übereinkommen, für das Tierrechtsverbände 13 Jahre lang gekämpft hatten, nicht akzeptieren. Die EU-Richtlinie sei nicht mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar und verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit. Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wollte das Land das bereits beschlossene Verbot aufheben.
Die Richter in Luxemburg entschieden heute zugunsten des Tierschutzes und bestätigten die Richtlinie 2003/15/EG, nach der das Ziel verfolgt werden muss, Tierversuche für kosmetische Zwecke abzuschaffen.
Bereits im Dezember 2004 war eine Klage von EFfCI*, einem Zusammenschluss von 70 Kosmetikherstellern, vom EuGH zurückgewiesen worden. Die Firmen konnten nicht plausibel nachweisen, dass sie durch die Bestimmung der Kosmetikrichtlinien »direkt und individuell« betroffen seien, wie es für eine Klage Voraussetzung sein muss.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigte sich hocherfreut über den Ausgang des Verfahrens. »Dank der Richter in Luxemburg ist der Tag, an dem kein Tier in Europa mehr für Schönheitsprodukte leiden und sterben muss, ein ganzes Stück näher gerückt«, so Marion Selig, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.
Jedes Jahr werden allein in der EU bis zu 40.000 Tiere in qualvollen Kosmetik-Tests getötet.
* European Federation for Cosmetic Ingredients
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Kontakt: Marion Selig,
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