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Foto: www.foto-hoeller.de |
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 | Für ein Verbot der Affenversuche in Bremen! |
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Seit mehr als zehn Jahren führt Prof. Dr. Andreas Kreiter an der Universität in Bremen Tierversuche an Affen im Bereich der Hirnforschung durch. Im Oktober 2008 hat die Gesundheitssenatorin vom Bremen, Ingelore Rosenkötter, endlich entschieden, dass diese Versuche nicht fortgeführt werden dürfen. Dagegen wehrt sich Prof. Kreiter und will die Genehmigung für die Affenversuche mit allen Mitteln vor Gericht erstreiten.
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Oktober 2009: Affenversuche gehen vorerst weiter Am 19. Oktober 2009 hat das Verwaltungsgericht Bremen die Fortführung der Affenversuche durch Prof. Kreiter vorläufig gestattet. Zwar hatte das für die Genehmigung zuständige Gesundheitsressort der Freien Hansestadt Bremen den Experimenten mit Primaten erst im August 2009 erneut eine Absage erteilt. Das Gericht hat der Stadt im Oktober jedoch aufgegeben, die Affenversuche vorläufig weiter zu gestatten. Vorläufig heißt in diesem Fall: bis zu einer Entscheidung der Kammer im Eilverfahren.
Ein Termin zu dieser Entscheidung soll zusammen mit einer mündlichen Verhandlung im Klageverfahren im ersten Quartal 2010 stattfinden.
Was bisher geschah: Nachdem die Fortführung der Versuche bereits im Oktober 2008 nicht mehr genehmigt wurde, hatte Prof. Kreiter Widerspruch dagegen bei der Genehmigungsbehörde eingelegt und vom Verwaltungsgericht Bremen die Erlaubnis bekommen, die Versuche vorläufig fortzusetzen - und zwar bis längstens zwei Monate, nachdem die Genehmigungsbehörde (also das Gesundheitsressort) über den Widerspruch entschieden hat. Diese Entscheidung fiel im August 2009 - und zwar bestätigte die Behörde ihr Verbot der Fortführung der Versuche. Herr Kreiter durfte dann noch zwei Monate weiter an den Affen experimentieren. Am 19. Oktober gestattete dann das Bremer Verwaltungsgericht die weitere Fortführung, bis im ersten Quartal 2010 im Eilverfahren weiter entschieden wird. Da Prof. Kreiter angekündigt hat, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, kann sich die endgültige Entscheidung über die Bremer Affenversuche noch hinziehen. Unter den nebenstehenden Links finden Sie einen Pressebericht vom 12.08.2009 zur Bremer Entscheidung (»Externer Link«) sowie die Pressemitteilung des Gerichts vom 19.10.2009 (PDF-Download).
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Das können Sie tunZeigen Sie Ihr Interesse für dieses Thema, wenn die Medien darüber berichten und teilen Sie den Zeitungen Ihre Meinung mit. Wir haben eine Liste mit Argumenten vorbereitet (siehe weiter unten).
Bitte danken Sie der Bremer Gesundheitssenatorin für ihre zukunftsweisende Entscheidung, die Affenversuche nicht zu genehmigen und bestärken Sie sie darin, bei ihrer Entscheidung zu bleiben.
Kontaktformular für Mitteilungen an die Bremer Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter.
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 Weitere Informationen  |
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Argumente gegen Affenversuche
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Stellungnahme des Bundesverbandes
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Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 19.10.2009
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Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 16.10.2008
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Beschluss des Verwaltungsgerichts der Stadt Bremen vom 19.10.2009
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Wege vor Gericht im Fall KreiterWir zeigen die entscheidenden Rechtsfragen auf sowie die rechtlichen Möglichkeiten, die der Experimentator Kreiter einschlagen kann, um gegen das Verbot der Affenversuche in Bremen vorzugehen. Bis zu einer - von Kreiter angekündigten - Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht kann es lange dauern.
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So laufen die Affenversuche abBei den Experimenten werden Rhesus- und Javaneraffen in sogenannte Primatenstühle geschnallt, ihr Kopf an zuvor auf dem Schädel eingepflanzten Bolzen fixiert. Die Tiere müssen dann auf einen Bildschirm schauen und Aufgaben lösen. Zuvor müssen sie dursten und erhalten dann für richtig erledigte Aufgaben einige Tropfen Flüssigkeit. Durch ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in ihr Gehirn gesteckt, um Hirnströme zu messen. Die Experimente werden über Jahre hinweg durchgeführt.
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Links zu Zeitungsartikeln
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