Seit im Februar die Vogelgrippe auch Deutschland erreicht hat, machte sich teilweise Katastrophenstimmung breit. Medienberichte schürten die Angst vor einer Übertragung der Seuche auf Haustiere und schließlich den Menschen und sorgten für breite Verunsicherung. Dass allein in Deutschland z.B. jedes Jahr mehr als 50 000 Menschen an Salmonellen- und Campylobacter-Infektionen erkranken, im Jahr 2005 ca. 18 000 Menschen an der Grippe gestorben sind und täglich (!) 15 Menschen bei uns den Verkehrstod erleiden, ist hingegen wenig bekannt und scheint kaum jemanden zu kümmern. Derweil bringt es eine (!) tote Katze auf die Titelseiten der Zeitungen und löst Panikreaktionen aus. Aber: »die Vogelgrippe ist nicht Ebola«, wie es der Tierseuchenexperte Thomas Mettenleiter vom Bundesforschungsinstitut auf der Insel Riems so treffend betont.
Einigkeit herrscht jedoch zum Thema Tauben und Vogelgrippe. Denn alle Experten stellen fest, dass Tauben/Stadttauben bei der Übertragung der Vogelgrippe nicht relevant sind.
Im Tierversuch konnte ein Teil der im Labor künstlich infizierten Tauben zwar mit dem Virus H5N1 tatsächlich infiziert werden, aber im Kot der Tauben befand sich eine solche geringe Menge des Erregers, dass noch nicht einmal die hochempfänglichen Haushühner dadurch infiziert werden konnten. Somit stellen Tauben, auch die Tauben in unseren Städten, im gewohnten Alltagsleben keine Gefahr für den Menschen oder andere Tiere dar.
Tauben sind daher auch explizit von der Aufstallungspflicht, die seit Februar 2006 für Hausgeflügel gilt, ausgenommen.
Trotz dieser Sachlage könnten Bürger, Ämter oder Kommunalpolitiker im Zusammenhang mit Stadttauben - auch mit unserem Konzepte zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle (Taubenschläge, Futterstellen, Geburtenkontrolle) - angesichts der allgemeinen Panik vorschnell und überzogen reagieren.
Daher hat die Bundesarbeitsgruppe Stadttauben einige Fachstellen gezielt angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten. Sie hat nicht nur die Infektionsgefährdung durch Tauben hinterfragt, sondern im Zusammenhang mit dem integrativen Konzept auch die Frage nach den kontrollierten Futterstellen für Tauben. Klare Aussage auch hier, dass weder von einzelnen Tauben noch von Taubenansammlungen an Futterstellen Gefahr ausgeht und es daher keinen Anlass gibt, diese Futterstellen aufgrund einer Seuchengefahr einzustellen. Ausnahme wäre die Fütterung an innerstädtischen Gewässern, Teichen, Flussufern etc., da hier ein direkter Kontakt zu Wasservögeln entstehen könnte.
Bundesweit haben die im Rahmen der Vogelgrippe verabschiedeten Verordnungen der Regierung Gültigkeit. Darüber hinaus haben jedoch Kommunen die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr eigene Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings sollten hierbei die Einschätzungen und Empfehlungen offizieller Behörden/Fachstellen als Grundlage dienen und bei Maßnahmen einbezogen werden.
Nachstehend einige fachliche Stellungnahmen zum Herunterladen sowie einige wertvolle Links, die hoffentlich zu einer sachlichen Auseinandersetzen und Aufklärung beitragen.
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