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Ministerium gibt Empfehlung zur Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation heraus

In einer neu überarbeiteten Fassung veröffentlicht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Konzept zur tiergerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulationen in unseren Städten. In der zweiten Auflage der sogenannten »Lose Blattsammlung zur tiergerechten Bestandskontrolle der Stadtpopulation« wurden die neuesten Erkenntnisse über die Stadttaubenproblematik und Wege zur Lösung zusammengefaßt.

 Tötungsaktionen und Fütterungsverbote sind nicht haltbar

Die bisherigen Maßnahmen zur Kontrolle des Taubenbestandes in unseren Städten, beschränken sich auf Tötungsaktionen und auf restriktive Fütterungsverbote. Sie sind aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel und zudem mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Versuche der Kommunen haben nicht zu einer nachhaltigen Lösung geführt. Wie Untersuchungen gezeigt haben, erreichen die »reduzierten« Schwärme bereits nach wenigen Wochen ihren früheren Stand. Die Fütterungsverbote haben in den Kommunen Fronten geschaffen, aber das Problem nicht gelöst.


 Ein Leitfaden für Kommunen und Tierschutzorganisationen

Kommunen und Tierschutzorganisationen erhalten durch das überarbeitete Konzept Handlungsansätze zur Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulationen, die an den Ursachen der Vermehrung ansetzten und die Zusammenarbeit von Behörden und Tierschützern fördern. Anhand von Erfahrung aus verschiedenen Kommunen werden folgende Maßnahmen als Gesamtkonzept vorgeschlagen:

Errichtung von betreuten Taubenschlägen mit einem Gelegeaustausch zwecks Geburtenkontrolle
Die Anbindung der Tauben an Schläge und dadurch auch die Möglichkeit zur Geburtenkontrolle ist ein vielversprechender Weg, der Kommunen, Hausbesitzer und letztlich dem Tierschutz Rechnung trägt.

Einrichtung kontrollierter Futterstellen
Die Einrichtung kontrollierter Futterstellen basiert auf der Erkenntnis, daß das Nahrungsangebot nicht alleiniger Faktor der Vermehrung ist und Fütterungsverbote mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind.

Einsatz einer »Taubenpille«
Der Einsatz einer »Taubenpille« wird nur im Rahmen des Gesamtkonzeptes empfohlen, also nicht als einzelne Maßnahme. Sie ermöglicht, Tauben auch außerhalb von Schlägen zu erreichen. Das Ausbringen der Taubenpille kann nur an kontrollierten Futterstellen erfolgen, an denen die Tiere sich durch die regelmäßige Füttern aufhalten. Aufgrund der Kosten für die Pille empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Aktionen an den Futterplätzen.

Praktische Beispiele und Ansprechpartner aus Kommunen, in denen das Konzept erfolgreich umgesetzt wird, machen die »Lose Blattsammlung« zu einer handfesten Hilfestellung für Kommunen und Tierschützer. Sie dient nicht nur einer tiergerechten Problemlösung, sondern hoffentlich auch bald einem friedlichen Miteinander zum Thema Tauben.

 Bestelladresse

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover.
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 22. März 2010
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