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Tierschutzwidrige Haltung

Dem Bundesverband Menschen für Tierrechte wurden aktuelle Filmaufnahmen zugespielt, die katastrophale Zustände in einer »Legehennen«-Haltung zeigen. Seit Anfang 2009 sind die herkömmlichen Legebatterien in Deutschland nicht mehr erlaubt. Neben der Boden- und Freilandhaltung wurde eine neue Haltungsform eingeführt: die sogenannte Kleingruppenhaltung. Daneben sind auch bereits bestehende »ausgestaltete Käfige« nach EU-Recht zulässig. Beide Haltungsformen unterscheiden sich nur wenig: Es handelt sich lediglich um größere Käfige für mehr Hühner. Laut Eierindustrie und Gesetzgeber sollen die neuen Käfige eine bessere Haltungsform darstellen, da die Hennen etwas mehr Platz haben als im Batteriekäfig.

 Verletzte gestresste Hennen

Die Aufnahmen zeigen, dass die Hennen in auch der neuen Käfighaltung ihre arteigenen Bedürfnisse nicht ausleben können. Der Zustand der Tiere und die hygienischen Verhältnisse sind absolut inakzeptabel. Die Hühner sitzen dicht an dicht auf Stangen. Viele sind in einem schlechten Zustand und weisen kahle Stellen und Verletzungen auf. Der Drahtgitterboden der Käfige ist völlig verdreckt.

 Unhaltbare hygienische Zustände

Die hygienischen Verhältnisse in der Anlage sind untragbar. Es liegen tote, bereits mumifizierte Hühner in den Käfigen. Auch in den Gängen liegen tote Tiere. Eine Mülltonne im Gang ist randvoll mit verwesten Hühnerkadavern. Aus der Tonne krabbeln scharenweise Maden. Außerdem wurden Eier gefilmt, auf denen Insekten zu sehen sind. Die starke Verkotung der Käfige kann zu Infektionen und Atemwegserkrankungen bei den Hühnern führen.

 Strafanzeige gegen Tierhalter erstattet

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat gegen den Tierhalter Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Laut § 2 Tierschutzgesetz muss ein Tierhalter »das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen«. Aus den Aufnahmen geht klar hervor, dass die Hühner nicht verhaltensgerecht untergebracht sind und ihr arteigenes Ruhe- und Sozialverhalten nicht ausleben können. Durch die beengte Haltung kommt es zu Verhaltensstörungen sowie zu Leiden und Schmerzen. Es ist offensichtlich, dass der Tierhalter seine Pflichten nicht erfüllt.

 Kleingruppenhaltung nicht tiergerecht

Obwohl die neuen Käfige Legenester, Sitzstangen und einen winzigen Einstreubereich enthalten, sind weder Kleingruppenhaltung noch EU-Käfig tiergerecht. Im Vergleich zu herkömmlichen Batteriekäfigen können nun mehr Hennen in größeren Käfigen gehalten werden. Die Einrichtungen wie Legenester etc. sind völlig unzureichend und erfüllen lediglich eine Alibifunktion. Der Einstreubereich, der laut Gesetz jeder Henne zum Scharren und Picken zur Verfügung stehen muss, hat eine Größe von 90 qcm - das ist etwa die Fläche eines Bierdeckels. Viele für den herkömmlichen Käfig typischen Verhaltensstörungen, Verletzungsgefahren und Krankheiten sind auch hier vorprogrammiert.

 Kleingruppenhaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Die Einführung des Kleingruppenkäfigs als legale Haltungsform in Deutschland sowie ebenfalls der ausgestaltete EU-Käfig stellen aus Sicht des Bundesverbandes einen Rechtsbruch dar, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält die Kleingruppenkäfige für nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz und hat am 25. Juni 2007 Normenkontrolle gegen die Verordnung zur Hennenhaltung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nun wird diese Verordnung vom höchsten deutschen Gericht daraufhin überprüft, ob sie konform mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ist oder dagegen verstößt. Wann das Bundesverfassungsgericht urteilt, ist allerdings noch nicht abzusehen.

 Gesetzliche Vorgaben für den Kleingruppenkäfig

Mindestfläche: 2,5 qm
Höhe: 50 bis 60 cm
Fläche pro Henne bis 2 kg: 800 qcm (etwa 27 x 30 cm pro Henne)
Besatzdichte: 30 Hennen in einem Käfig mit der Fläche von 2,5 qm
Legenester: Pro 10 Hennen ein Gruppennest von 900 qcm.
Einstreubereich: Pro 10 Hennen 900 qcm Einstreubereich.
Sitzstangen: Mindestens zwei Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe. Hennen mit einem Gewicht über 2 kg haben etwas mehr Platz zur Verfügung (900 qcm). Die meisten Legehennen wiegen jedoch unter 2 kg.

 Batteriekäfig im Vergleich:

550 qcm pro Henne bis 2 kg (ca. 21 x 26 cm), meist 4 bis 5 Tiere pro Käfig.
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 11. September 2010
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