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Artikel
»tierrechte« Februar 2010

Seite 15: Affenschande in Straubing -
Landesregierung wiegelt ab, Tierrechtler leiten rechtliche Schritte ein








Zu den seit Jahren als untragbar kritisierten Bedingungen, unter denen im Tiergarten Straubing die drei Schimpansen Alfons, Lutz und Sebastian gehalten werden (siehe tierrechte 4/09) richtete die Landtagsfraktion B90/Die Grünen auf Initiative örtlicher Tierrechtsaktivisten eine parlamentarische Anfrage an die Bayerische Staatsregierung. Die nun vorliegende Antwort des zuständigen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit ist äußerst unbefriedigend: Wesentliche Punkte werden unvollständig, irreführend, falsch oder überhaupt nicht beantwortet.

So heißt es etwa, die Innengehege wiesen eine Grundfläche von je ca. 21 Quadratmetern auf, die Raumhöhe betrage 3,50 Meter. Die Schlafboxen stünden auch tagsüber offen und könnten als Rückzugsmöglichkeit genutzt werden. Tatsächlich beträgt die Raumhöhe nur 3 Meter und unterschreitet damit das im Säugetiergutachten von 1996 geforderte Mindestmaß von 4 Metern um 25 Prozent. Die geforderte Grundfläche von 25 Quadratmetern für je zwei Tiere wird in der gemeinsamen Haltung der Schimpansenmänner Alfons und Lutz um 16 Prozent unterschritten, das geforderte Raumvolumen des Geheges folglich um ganze 37 Prozent! Während der kalten Jahreszeit haben die Tiere keinen Zugang zum Freigehege, sie können also die viel zu kleine Innenanlage über Monate hinweg nicht verlassen. Sie haben dort keinerlei Rückzugsmöglichkeit oder Sichtschutz: Die Schlafboxen stehen tagsüber nicht offen, vielmehr werden sie morgens verschlossen, so dass die Schimpansen für die Besucher jederzeit beobachtbar bleiben.

Da die Gehege der Straubinger Schimpansenanlage allein von ihrem Raumvolumen und den mangelnden Rückzugsmöglichkeiten her eine dem Säugetiergutachten gemäße Haltung nicht zulassen bzw. den Vorschriften der EU-Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos (Richtlinie 1999/22/EG, Art.3) nicht entsprechen, müsste dem Tiergarten Straubing die Betriebserlaubnis sofort entzogen werden. Denn die Einhaltung der EU-Richtlinie ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Hilfsweise wäre ein Haltungsverbot für die Schimpansen auszusprechen. Die Bayerische Staatsregierung hingegen sieht hierzu offenbar keinen Anlass. Vielmehr könne die Haltung von Lutz und Alfons »im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten als artgerecht« angesehen werden. Lediglich die Einzelhaltung von Sebastian wird als »nicht den natürlichen Bedürfnissen von Schimpansen« entsprechend gewertet, was allerdings ohne jede Konsequenz bleibt. Es wird zwar angeregt, die Haltungsbedingungen »möglichst zu optimieren«, was das aber konkret heißen soll, bleibt offen. Desgleichen die Aussage, die Schimpansenhaltung solle »langfristig aufgegeben werden«. Vorläufig jedenfalls, so die Staatsregierung, müsse sie geduldet werden.

Die Straubinger Tierrechtler wie auch der Bundesverband sind da anderer Auffassung. Zusammen werden sie rechtliche Schritte sowohl gegen den für die Überwachung der Tierhaltung zuständigen Amtstierarzt als auch gegen die Verantwortlichen im Bayerischen Umweltministerium einleiten.

Colin Goldner

Dr. Colin Goldner ist Vorstandsmitglied bei rage&reason e.V. (ehemals 4pawsnet e.V.), Mitgliedsorganisation des Bundesverbandes
www.rageandreason.de

Anfrage und Antwort sind im Internet nachzulesen unter:
www.tierschutzwatch.de
→ Länder
→ Bayern

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Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 3. September 2010
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