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Stärke, Zuversicht und ein wenig Stolz spürten alle, die an die Befreiung der Tiere glaubten, als der Bundesrat am 19. Oktober 2001 dem Verbot der Käfighaltung von »Legehennen« zustimmte. Doch viereinhalb Jahre später, am 7. April 2006, beschloss die Länderkammer, neue tierquälerische Formen der Hühnerkäfige dauerhaft einzuführen. Gleichzeitig wurden Haltungsvorgaben für Schweine verabschiedet, die sie so eng einpferchen, dass es kaum Unterschiede zu den ungenügenden EU-Mindestforderungen gibt. Dieser Beschluss ist ein Schock für den Tierschutz! Für die Tierrechtsbewegung bedeutet er Mobilmachung!
Seit dem 19. Oktober 2001 nutzte die Eierlobby jede Gelegenheit, um das damals von Bund und Ländern beschlossene Verbot der Hühnerkäfige ab 2007 aufzuweichen. Nun, da die Christdemokraten in Bundestag und Bundesrat die Mehrheit haben, war sie erfolgreich. So hat der Bundesrat gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz und Hessen am 7. April 2006 beschlossen, den herkömmlichen Batteriekäfig noch drei Jahre länger, nämlich bis Ende 2009 zuzulassen und außerdem eine neue tierquälerische Form des Hühnerkäfigs dauerhaft einzuführen. Bereits im Vorfeld zur Bundesratssitzung wurde dem Bundesverband Menschen für Tierrechte von Bundesminister Horst Seehofer die Frage nach »Kompromissen« und »Übergangslösungen« gestellt. Der Bundesverband lehnt aber in dieser Frage jede Form von Kompromissen ab.
Eierlobby missbraucht den TierschutzSchon im Vorfeld der Bundesratssitzung fanden Bund, Länder und Hennenhalter zueinander. Es herrschte großmütige Einigkeit, dass der herkömmliche Batteriekäfig auslaufen müsse, auch aus Tierschutzgründen. Aber bitte doch nicht schon ab Januar 2007, denn die Legebatteriebetreiber stünden vor dem wirtschaftlichen Aus! Fünf Jahre Übergangsfrist seien zu kurz! Die Hennenhalter würden sich mit einer Nutzungsverlängerung des Batteriekäfigs - der EU-weit ab 2012 verboten ist - bis 2009 bescheiden. Allerdings müsse noch eine Kleinigkeit gerade gerückt werden: Der ausgestaltete Käfig, so wie er in der EU zugelassen ist, sei mittlerweile zwar überholt und stünde nicht mehr zur Diskussion, räumen die Eierbarone ein. Aber die »Kleingruppenhaltung« von Hennen - nach »Kleinvoliere« der zweite Tarn-Name für den ausgestalteten Käfig - böte den »Legehennen« Tierschutz vom Feinsten und sei das Haltungssystem der Zukunft. In diesem vom Bundesverband Menschen für Tierrechte als »Seehofer-Käfig« bezeichneten Haltungssystem fände die Henne auf einer Grundfläche von eineinviertel DIN-A4-Seiten und bei einer Käfighöhe von 60 cm alles, was sie für ein artgerechtes Leben brauche. Natürlich müssten zukünftig, etwa so ab 2012, neue Haltungssysteme geprüft werden, was per Änderung des Tierschutzgesetzes festgeschrieben werden solle. Doch die jetzt einzuführende »Kleingruppenhaltung« im Seehofer-Käfig müsse diese Prüfung nicht durchlaufen, denn die ersten Testergebnisse bescheinigten bereits die Tiergerechtheit des Haltungssystems. Zusätzlich sichere der Seehofer-Käfig die schon bereits verloren geglaubten 40.000 Arbeitsplätze in dieser Branche, erhalte Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und verhindere somit zuverlässig das Abwandern der Eierproduktion in tierschutzfeindliche Länder.
Die schamlosen Reden der Eierlobby finden kein Ende und erwecken den Eindruck, dass der Seehofer-Käfig den Tierschutz für »Legehennen« überhaupt erst ermöglicht!
Nein zum Seehofer-Käfig! Es steht unverrückbar fest: Keine Henne kann auf einer Grundfläche von eineinviertel DIN-A4-Blättern, die ihr der Seehofer-Käfig zur Verfügung stellt, artgerecht leben. Zu dem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht bereits 1999. Sollte der Seehofer-Käfig entgegen diesem Urteil trotzdem zugelassen werden, so wäre dies der beste Beweis dafür, dass die Tiere ohne die Tierschutz-Verbandsklage weiterhin dem Wechselspiel der Politik und den Interessen der Landwirtschaftslobby ausgesetzt bleiben. Denn erst die Tierschutz-Verbandsklage würde es Tierschutzorganisationen ermöglichen, die neue Regelung rechtlich überprüfen zu lassen und zu diesem Zweck eine so genannte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Derzeit ist dies höchstens von einem Bundesland zu erwarten. So richten sich die Augen auf Rheinland-Pfalz, das mit seinem Ministerpräsidenten Kurt Beck und der Umweltministerin Margit Conrad bisher unbeirrt den Hennen zur Seite steht. Bleibt zu hoffen, dass sich die Position von Kurt Beck als Parteivorsitzendem der SPD nicht ändert.
Seehofers Versprechungen Der Bundesratsbeschluss vom 7. April 2006 muss vom Bundeslandwirtschaftsminister unterzeichnet werden, bevor die geänderte Nutztierhaltungsverordnung in Kraft treten kann. Die Glaubwürdigkeit von Horst Seehofer steht dabei auf dem Prüfstand. Denn noch am 3. April erklärte er in einem Gespräch gegenüber den Tierschutz-organisationen und unserem Bundesverband:
 |  |  | Er werde keine Rechtsvorschrift unterschreiben, in der die Neuregelungen der Schweinehaltung mit der Zulassung neuer »Legehennen«-Käfige verknüpft sind. Genau diese Verknüpfung hat aber der Bundesrat am 7. April hergestellt.
|  | Der Käfig dürfe nur bis 2020 zugelassen werden. Diese Einschränkung steht jedoch nicht im Bundesratsbeschluss.
|  | Seine Zustimmung erfolge nur dann, wenn bis 2009 mindestens 50% der Hennen in Boden-, Freiland- oder Volierenhaltung leben. Auch diese Regelung sieht der Bundesratsbeschluss nicht vor. |
Folglich müsste Bundesminister Horst Seehofer seine Unterschrift unter die Änderungen der Nutztierhaltungsverordnung verweigern. Um den Minister an seine Worte zu erinnern und den Seehofer-Käfig zu verhindern, hat der Bundesverband eine Online-Aktion an den Minister eingerichtet. Bitte beteiligen Sie sich unter www.hennenaktion.tierrechte.de.
Tierrechte gesellschaftsfähig machenDie eingangs aufgezeigte strikte Ablehnung der von Horst Seehofer aufgezeigten Kompromissangebote hält der Bundesverband Menschen für Tierrechte für angebracht, denn der Verband verfolgt das Ziel, Tieren zu ihren Rechten zu verhelfen. Hierzu gehört es nicht primär, mit Politikern über die Anzahl der Quadratzentimeter Lebensraum zu feilschen, die einer »Legehenne« zugestanden werden sollen. Hierzu gehört es auch erst in zweiter Linie, artgerechte Tierhaltungssysteme einzufordern. Das tatsächliche Ziel ist, die Ausbeutung der Tiere zu beenden. Der hierzu notwendige Wandel unserer Gesellschaft ist ein langer Prozess, der sich über Generationen hinzieht. Er hat bereits damit begonnen, dass eine wachsende Zahl von Menschen versteht, dass das Ei aus artgerechter Haltung die Henne niemals aus ihren Frondiensten entlassen wird und dass zu jeder Henne ein Hahn auf die Welt gekommen ist, der nach wenigen Stunden nur deshalb umgebracht wurde, weil er keine Eier legt. Erst wenn immer mehr Menschen die Nutzung tierischer Produkte zu Gunsten einer veganen Lebensweise einstellen, werden vegane Produkte ihr Nischendasein verlieren und an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen. Dann erst haben die Tiere die Chance, unantastbare Lebensrechte zu erhalten. Jetzt, da die Politik sich nicht einmal scheut, rechtsgültige Tierschutznormen trotz des Staatsziels Tierschutz von agrarwirtschaftlichen Interessen aushebeln zu lassen, muss auch dem letzten Zweifler klar werden: Der Weg zu den Tierrechten ist nicht sanft und bequem. Er verlangt umfassendes Handeln von jedem Unrecht empfindenden Bürger. Dazu gehört mehr als der Einsatz für eine artgerechte »Nutztier«-Haltung oder eine vegetarische Lebensweise. Als Bundesverband Menschen für Tierrechte sehen wir unsere Aufgabe darin, überzeugende Konzepte zur Etablierung der Tierrechte in unserer Gesellschaft zu entwickeln und deren Umsetzung schrittweise, aber konsequent zu verfolgen. Dieser Herausforderung stellt sich der Verband mit ganzer Leidenschaft.
Christiane Baumgartl-Simons
www.hennenaktion.tierrechte.de
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