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Über Tierleichen zum Examen?

Seite 1: Einleitung





Rund 60.000 Tiere lassen alljährlich an deutschen Universitäten und Hochschulen ihr Leben - in den Pflichtpraktika der studentischen Ausbildung. Wer Biologe, Biologielehrer, Arzt oder Tierarzt werden will, kommt hier zu Lande meist um Tierversuche sowie Übungen an eigens für diesen Zweck getöteten Tieren nicht herum.
Nicht nur so genannte Wirbellose wie Regenwürmer, Schnecken, Krebse und Insekten kommen an den Unis unters Messer. Auch rund 15.000 Wirbeltiere wie Ratten, Mäuse, Kaninchen, Frösche und Fische landen Jahr für Jahr auf den Seziertischen der Studierenden.


 Wo gehört der »Tierverbrauch« zum Studium?

Tierversuche sowie Übungen an eigens für diesen Zweck getöteten Tieren (sogenannter »Tierverbrauch«), sind an vielen Universitäten Pflichtbestandteil der Ausbildung. So in den Fachbereichen Medizin, Tiermedizin und Biologie.

In den Praktika zur Morphologie werden Ratten, Schnecken, Insekten und andere Tiere getötet und seziert, um Aussehen und Lage der Organe kennen zu lernen. In den Kursen der Physiologie, der Lehre von den Lebensvorgängen, werden besonders häufig die Organe zuvor getöteter Frösche verwendet. Die Frösche werden geköpft und verschiedene Organe wie Herz, Muskeln oder Nerven entnommen. Durch die Versuche - zum Beispiel Reaktion des isolierten Froschmuskels auf unterschiedliche Reize, Beobachtung und Registrierung der Herztätigkeit etc. - sollen physiologische Vorgänge veranschaulicht und tierphysiologische Versuchsmethoden erlernt werden.
Auch Experimente am lebenden Tier gehören in einigen Physiologie-Praktika zur Pflichtübung (zum Beispiel Kreislaufversuche am narkotisierten Kaninchen). Für viele physiologische Versuche, so zur Beobachtung der Darmmotorik, werden tote oder narkotisierte Ratten verwendet.
Bei allen diesen Praktika geht es nicht um neue Erkenntnisse, sondern lediglich um die Vermittlung und Veranschaulichung längst bekannten Lehrbuchwissens.


 Müssen die Studierenden den »Tierverbrauch« akzeptieren?

Zwar dürfen laut § 10 des Tierschutzgesetzes Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung nur vorgenommen werden, »soweit ihr Zweck nicht auf andere Weise, insbesondere durch filmische Darstellung, erreicht werden kann«. Allerdings liegt es allein im Ermessen des Praktikumsleiters, welche Lehrmethoden eingesetzt werden. Zudem bezieht sich dieser Paragraf lediglich auf Versuche mit lebenden Tieren. Der größte Teil der Versuche, die zu Ausbildungszwecken durchgeführt werden, sind aber so genannte Organpräparationen und Sektionen toter Tiere.
Viele Studierende werden durch den »Tierverbrauch« in Gewissenskonflikte gebracht. Wer sich weigert, an dieser fragwürdigen Routine teilzunehmen, muss damit rechnen, keinen Leistungsnachweis für das Praktikum zu erhalten. Das bedeutet in der Regel eine Gefährdung des ganzen Studiums.

Unter diesem Druck beugen sich die meisten Studenten den tierverachtenden »Gepflogenheiten« an ihrer Alma Mater. Manche geben ihr Studium auf, um nicht gegen ihre ethische Überzeugung handeln zu müssen. Einige Studenten versuchen auf gerichtlichem Weg ihr Ziel zu erreichen. Sie berufen sich dabei auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Recht auf Gewissensfreiheit festschreibt. Dem steht allerdings das Recht auf Wissenschaftsfreiheit gegenüber (Artikel 5 des Grundgesetzes), also auch auf freie Auswahl der Lehrmethoden.

Der Rechtsweg hat sich bislang meist als Sackgasse erwiesen, denn nur wenige Studierende waren bisher bei ihrem Rechtsstreit erfolgreich. Der jahrelange Widerstand gegen Tierversuche führte eine Biologiestudentin gar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Richter konnten allerdings in der faktischen Nötigung zu Tierversuchen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen.


 Gibt es organisierten Widerstand?

Mit zunehmender Vehemenz pochen Studierende auf ihr Recht der Gewissensfreiheit und wehren sich gegen die Teilnahme an tierexperimentellen Übungen. Inzwischen haben sich an vielen Universitäten studentische Arbeitsgruppen gebildet, die gegen diese veralteten Lehrmethoden vorgehen. Koordinierend wirkt hier die 1988 gegründete Studentische Arbeitsgruppe gegen Tiermissbrauch im Studium (SATIS). SATIS sammelt und verbreitet Informationen über »tierverbrauchsfreie« Lehrmethoden, informiert die Bevölkerung, nimmt auf politischer Ebene Einfluss und hilft den Studierenden bei ihrem Widerstand.


 Hat der Widerstand Erfolge gebracht?

Die wachsende Kritik an der Verwendung wehrloser Tiere als Anschauungsobjekte hat in den letzten Jahren an Deutschlands Universitäten und Hochschulen einiges verändert. Versuche an lebenden Tieren wie die Wiederbelebung am offenen Brustkorb von narkotisierten Hunden und Katzen oder das Sezieren von Schildkröten gehören der Vergangenheit an. Auch die Zahl der »verbrauchten« Tiere geht seit Ende der achtziger Jahre stetig zurück. Besonders prägnant ist dies am Beispiel des Physiologie- Praktikums für Tiermediziner. Dort ist seit 1989 ein Rückgang von rund 90 Prozent zu verzeichnen. Zunehmend werden auch Praktika ganz ohne »Tierverbrauch« gestaltet. Im Jahr 1990 verzichteten beispielsweise gerade einmal 5 der 36 humanmedizinischen Fakultäten im Physiologie-Praktikum gänzlich auf den Verbrauch von Tieren, heute sind es bereits 14.


 Wie konnten die positiven Veränderungen erreicht werden?

Möglich wurde der Wandel dadurch, dass heute eine Vielzahl alternativer Lehrmethoden zur Verfügung steht. Die Palette der über 500 »tierverbrauchsfreien« Verfahren reicht von schmerzlosen Selbstversuchen, Computersimulationen, Filmen, interaktiven Videosystemen, Kunststoffmodellen, Plastinationen (in einen plastikartigen, unbegrenzt haltbaren Zustand überführte Tiere oder Organe) bis hin zum Einsatz von natürlich gestorbenen oder aus medizinischen Gründen eingeschläferten Tieren.


 Wie sind die Perspektiven?

Der Trend zu einer tierfreundlichen Praktikumsgestaltung und zur Anerkennung des studentischen Rechts auf Gewissensfreiheit ist unverkennbar nicht mehr umzukehren. Während Jahr für Jahr hunderte von Studierenden erfolgreich in den reformierten Praktika ausgebildet werden, beharren die meisten Professoren allerdings weiter auf ihren »tierverbrauchenden« Lehrmethoden. Notwendig ist ein grundlegender Bewusstseinswandel vor allem bei den Lehrkräften, aber auch bei vielen Studierenden, um Qual und Tod von Tieren in der universitären Ausbildung völlig und endgültig abzuschaffen.


 Was kann ich persönlich tun?

Setzen Sie sich für die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ein.
Fordern Sie eine Reform der Landeshochschulgesetze. Studierende müssen die Möglichkeit haben, die Teilnahme an »tierverbrauchenden« Übungen ohne Nachteile verweigern zu können.
Wenn Sie selbst studieren, werden Sie an Ihrer Universität gegen den »Tierverbrauch« im Studium aktiv. Informieren Sie sich, welche diesbezüglichen Übungen an Ihrer Lehranstalt stattfinden und welche alternativen Lehrmethoden existieren. Mobilisieren Sie Ihre Kommilitonen. Sprechen Sie mit den Praktikumsleitern und unterbreiten Sie ein Konzept für ein tierfreundliches Praktikum.


 Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Studentische Arbeitsgruppe
gegen Tiermissbrauch im Studium - SATIS
Roermonder Straße 4a
52072 Aachen
Fon: 0241-157214
Fax: 0241-155642
eMail: satis@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de/SATIS/

Text: Dr. Corina Gericke, Ingolf Bossenz
Stand November 2000

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Einleitung
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 30. Juli 2010
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