Pressemitteilung - lokal Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Datum: 04.05.2009 Tierpark Lübeck: Juristische Stellungnahme an Senator Geißler Am 25.09. 2008 hatte das Lübecker Stadtparlament, die Bürgerschaft, beschlossen, den Pachtvertrag für den seit Jahren in der Kritik stehenden Lübecker Tierpark Israelsdorf nicht zu verlängern und damit dessen Ende für das Jahr 2011 besiegelt. Die Umsetzung, die Kündigung des Pachtvertrages seitens der Stadt, ist jedoch bislang nicht erfolgt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat daher jetzt eine juristische gutachterliche Stellungnahme zum Bürgerschaftsbeschluss zur Schließung des Tierparks erstellt und diese Senator Thorsten Geißler mit der Bitte um Weiterleitung an die Vorsitzenden des Umweltausschusses sowie des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung geschickt. Außerdem liegt die Stellungnahme Bürgermeister Bernd Saxe und dem Vorsitzenden des Hauptausschusses, Henri Abler, vor. "Mit unserer Stellungnahme wollen wir zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der politisch Verantwortlichen beitragen. Wir beobachten mit Unverständnis, dass der Vollzug des Bürgerschaftsbeschlusses zur Kündigung des Pachtvertrages vom September 2008 bis heute nicht erfolgt ist. Stattdessen werden ständig Vorschläge zur Fortführung des Tierparks in die Öffentlichkeit getragen. Diese erreichen zurzeit mit dem Investor Tim Sachau zur Errichtung eines Hanse-Zoos einen Höhepunkt. In unserer Stellungnahme haben wir juristisch belegt, dass sich aus dem Bürgerschaftsbeschluss die ausdrückliche Verpflichtung zur Kündigung des Pachtvertrags ergibt. Die Kündigung darf nach dem gültigen Bürgerschaftsbeschluss nicht zugunsten eines neuen Konzeptes unterlassen werden. Über ein neues Zookonzept muss die Bürgerschaft hiervon völlig getrennt entscheiden. Deshalb ist der Bürgermeister jetzt gefordert, den Bürgerschaftsbeschluss umzusetzen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. Nach Auffassung des Bundesverbandes gehe sowohl die Öffentlichkeit als auch die Verwaltung von einer raschen Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses aus. Denn nur so sei es erklärbar, dass der Betrieb des Tierparks trotz Fehlens der Genehmigungen nach § 11 des Tierschutzgesetzes sowie nach § 38 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetzes hingenommen wird. Je früher die Kündigung des Pachtvertrages, der bis zum 31.12.2011 besteht, ausgesprochen wird, umso größer seien die Chancen, die Tiere in tierschutzkonforme Unterbringungen zu vermitteln. Kontakt und Interviewpartner über: Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de